Lizentiāt
(mittellat. licentiatus, »Genehmigter«),
in frühern
Zeiten bei den
Universitäten derjenige
Bakkalaureus, der die venia legendi, das
Recht, Vorlesungen
zu halten, erlangt hatte. Gegenwärtig bestehen Lizentiaten
nur noch bei der theologischen
Fakultät, bei welcher zum
Erlangen
[* 3] des
Rechts zur Abhaltung von Vorlesungen nicht wie bei den andern
Fakultäten die
Promotion (Erlangung der Doktorwürde) verlangt
wird, sondern bei welcher hierzu das Bestehen des Lizentiat
enexamens genügt. Der
Titel »Lizentiat
der
Theologie«
wird auch von der
Fakultät an verdiente
Geistliche als Auszeichnung verliehen.