Lizénz
(lat., »Freiheit«),
Erlaubnis,
Dispens, auch s. v. w.
Privilegium oder
Patent für eine
Erfindung; in
Klöstern
die von den
Äbten den
Mönchen zugestandenen
Dispensationen von einem bestehenden
Gesetz oder
Gebrauch für
einzelne
Fälle. In früherer Zeit wurde der
Ausdruck Lizénz
oder
Lizent als gleichbedeutend mit
Accise gebraucht. Zur Zeit der
Kontinentalsperre
(s. d.) hießen die von der französischen oder von der englischen
Regierung ausnahmsweise erteilten Erlaubnisscheine
(Freibriefe)
für gewisse
Produkte und
Waren Lizenzen.
Noch jetzt wird der Erlaubnisschein, welchen
Militärpersonen zur Eingehung einer
Ehe beizubringen haben,
Lizenz
schein genannt. Auch nennt man Lizénz
(Lizenz
steuer) die in
England und
Frankreich übliche
Abgabe, welche für den Betrieb
eines nicht freien
Gewerbes zu entrichten ist
(Droit de licence, engl. License). In
Preußen
[* 3] ist eine Lizenz
steuer für Schenkwirtschaften
und für den
Kleinhandel mit
Spirituosen wiederholt beantragt, aber bis jetzt noch nicht eingeführt worden.
Im
Patentwesen heißt
Lizénz
die vom Patentinhaber andern gegen
Entschädigung erteilte Erlaubnis, seine
Erfindung auszunutzen;
Lizenz
zwang, der
Zwang, eine solche Ausnutzung andern zu überlassen (s.
Patent).