Lit
de
justice
(franz.,
spr. li d'schüstihs,
»Gerechtigkeitsbett«),
ursprünglich der
erhabene Sitz, auf welchem die alten
Könige von
Frankreich, umgeben von ihren
Baronen
und
Pairs,
Gericht zu halten pflegten; später die feierliche Parlamentssitzung, in welcher der
König, z. B.
bei besonders
wichtigen Staatsangelegenheiten, Rechtshändeln der
Großen, Mündigkeitserklärungen, persönlich
erschien. Als die
Parlamente eine polit
ische
Gewalt erlangt hatten und dieselbe immer mehr geltend zu machen suchten, bedienten
sich die
Könige solcher
Sitzungen auch, um das von jenen verweigerte Einregistrieren der
Edikte, welches die damals übliche
Form der
Verkündigung der
Gesetze war, durchzusetzen.
Der
Kanzler hielt alsdann den
Vortrag, leitete die mündliche
Abstimmung, die ohne
Diskussion vor sich ging,
und befahl einfach im
Namen des
Königs die Einregistrierung der auf solche
Weise zwangsweise durchgesetzten
Verordnungen.
Ludwig
XIV. hielt 1663 ein Lit
de justice
in Reitstiefeln ab, die Reitpeitsche in der
Hand.
[* 2] Am bekanntesten wurde das Lit
de justice
von 1787, in welchem
der
Vorschlag zur Versammlung der
Generalstaaten ^[richtig: Generalstände] gemacht wurde.