Lineālsystem,
der Grundsatz der Folgeordnung insbesondere bei Lehnen, nach welchem die Seitenverwandten des letzten Besitzers nicht nach der Nähe der Verwandtschaft, sondern nach der Nähe der Linie (ohne Rücksicht auf die Nähe des Grades innerhalb derselben) zur Lehnsfolge berufen werden. Entscheidet innerhalb der Linie die nähere Verwandtschaft nach Zeugungen (Graden), so spricht man von einem Lineal-Gradualsystem. Das Langobardische Lehnsrecht beruht auf der Lineal-Gradualfolge; die neuern Lehnsfolgegesetze haben sich bald der einen, bald der andern Auffassung mehr angeschlossen, z. B. das Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 18, §§. 383 fg. mehr der Linealerbfolge. (S. Lehnsfolge.)