Liktoren
(lat. lictores), die Diener, welche in Rom [* 2] den höhern Magistraten (vorher den Königen), insbesondere den Diktatoren, den Konsuln und Prätoren, von Staats wegen zur Dienstleistung und zugleich als Ehrengeleit beigegeben waren. Die Diktatoren hatten deren, wenigstens in späterer Zeit, 24, die Konsuln je 12 (s. Konsul), die Prätoren je 2, wenn sie aber als Befehlshaber im Feld standen oder nach der Prätur eine Provinz verwalteten, je 6, später in den kaiserlichen Provinzen nur 5. Ihre Funktion bestand darin, daß sie dem Magistrat, in dessen Dienst sie standen, in langer Reihe vorangingen, daß sie die Umstehenden und Begegnenden aufforderten, ihm die schuldige Ehrerbietung zu bezeigen, und ihm nötigen Falls Platz machten, sowie daß sie auf seinen Befehl die Schuldigen ergriffen und die von ihm verfügten Strafen vollzogen.
Sie führten als Amtszeichen die sogen. Fasces, [* 3] d. h. Rutenbündel, und zwar in der Stadt seit Einführung des Rechts der Berufung an das Volk (509 v. Chr.) ohne Beile (secures), im Krieg aber, wo die Befehlshaber das Recht über Leben und Tod hatten, mit Beilen. Außer diesen Amtsdienern der einzelnen Magistrate gab es noch Lictores curiatii, welche, 30 an der Zahl, in der spätern Zeit, wo die Kuriatkomitien zu einer leeren Form herabgesunken waren, sich statt der Kurien versammelten und die Obliegenheiten derselben erfüllten. S. Abbildung.