Liegetage
(Liegezeit), die zum Laden und Löschen der Schiffe [* 2] in der Chartepartie (s. d.) ausdrücklich festgesetzte Zeit.
Wird diese Zeit nicht eingehalten, so muß für die Überliegetage
ein
Liegegeld an den
Reeder bezahlt werden (vgl.
Ladezeit).
Liegetage
werden überhaupt auch die Ruhepausen genannt, welche zwischen der Vertauung der
Schiffe in ihren Häfen
und der Abfahrt aus denselben verfließen.