Lieferungskauf
,
im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft), derjenige Kaufvertrag, bei welchem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist;
besonders im Börsenverkehr wichtig (s. Lieferungsgeschäfte).