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Fünf Jahre lang hintertrieben die beiden Gesetzgeber, um die
Patrizier zur
Annahme ihrer
Anträge zu nötigen, die
Wahl aller
kurulischen
Magistrate, und zehn Jahre lang wurden sie immer aufs neue zu
Tribunen gewählt, bis endlich 367 sämtliche
Anträge
durchgingen. Zum Dank dafür wurde Licinius
364 und zum zweitenmal 361 zum
Konsul gewählt. 357 wurde er zu
einer
Buße von 10,000
As verurteilt,
weil er nebst seinem Sohn 1000
Morgen
Felder besitze und durch Entlassung seines
Sohns aus
der väterlichen
Gewalt das
Gesetz umgangen habe.
2)
Gajus Licinius
Macer, geboren um 107
v. Chr.,
Volkstribun 73, erwies sich in diesem
Amt als eifriger Verfechter
der
Sache des
Volkes, erhielt die Prätur und dann eine
Provinz, wurde aber wegen
Erpressung 66 vom Prätor
Cicero verklagt und
verurteilt, worauf er sich selbst den
Tod gab. Er verfaßte eine römische Geschichte von den ältesten
Zeiten wahrscheinlich
bis auf seine Zeit herab, in der er auch von
Urkunden
Gebrauch machte, die aber bis auf unbedeutende
Fragmente
verloren ist.
3)
Gajus Licinius
Macer
Calvus, Sohn des vorigen, geb. 82
v. Chr., gestorben vor 47, wird sowohl als Redner wie als lyrischer Dichter
gerühmt. In ersterer
Eigenschaft bildete er mit
Curio und
Brutus eine Art Gegenpartei gegen
Cicero, indem
er nach einer einfachern und präzisern Redeweise strebte, die man die attische nannte. Er war ein
Freund des
Catullus, mit
dessen
Poesie die seinige
Ähnlichkeit
[* 3] besaß. Eine Sammlung der dürftigen Bruchstücke seiner Gedichte enthält Licinius
Müllers
Ausgabe des Catull (Leipz. 1870).
Vgl. Weichert in »Poetarum latinorum vitae« (Leipz. 1830).
Außerdem zählte das Licinische Geschlecht noch mehrere namhafte Männer mit den Familiennamen Crassus, Lucullus, Murena, Nerva (s. d.). Auch der Dichter Archias (s. d.) führte diesen Geschlechtsnamen.