Licénz
(lat. licentĭa), Erlaubnis, Befugnis,
Freiheit; in
Klöstern die den Mönchen vom
Abt für einzelne Fälle zugestandene
Dispensation von einem bestehenden Gesetze oder Gebrauch.
Licentia concionándi, die Befugnis zu predigen; licentia
docéndi,
die Befugnis (auf Hochschulen) Vorlesungen zu halten; licentia
maritālis, in der frank. Gesetzgebung
der Ehekonsens, den die Herren ihren Leibeigenen gegen eine bestimmte
Abgabe erteilten. Noch jetzt wird der Erlaubnisschein,
welchen Militärpersonen zur Vollziehung eines Ehebündnisses von ihren Vorgesetzten vor dem
Aufgebote vorlegen müssen, oft
Licenz
schein genannt.
Licentia poëtĭca, dichterische
Freiheit, ein den «Naturales quaestiones» (2,44) des jüngern
Seneca entlehnter
Ausdruck. Insbesondere wird Licénz
oder Licenz
steuer diejenige
Abgabe genannt, die für den Betrieb eines nicht
freien
Gewerbes zu entrichten ist. Es handelt sich hierbei namentlich um Schankwirtschaften und um die Fabrikation von Verzehrungsgegenständen,
die einer innern
Steuer unterliegen, wie es z.B. beim Zucker
[* 3] der Fall ist. England erhebt Licénz
von Fabrikanten
und Händlern von
Bier,
Wein,
Branntwein und
Tabak
[* 4] und von Hökern, Trödelhändlern,
Jägern u.s.w.
Rußland erhebt eine Reihe
von Licenz-
oder Patentabgaben;
Rumänien
[* 5] solche vom
Handel mit geistigen Getränken, wobei die
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