Licentiāt,
an den mittelalterlichen Universitäten ein Gelehrter, der durch seine Prüfung das Recht zu lehren, die licentia docendi, erlangt, aber die Promotion nicht durchgemacht hatte. Die Vorstufe zum Licentiat war der Baccalaureus (s. d.). In neuerer Zeit kommt die Bezeichnung nur bei der theol. Fakultät vor, an der die Habilitation als Docent durch das Licentiatexamen erlangt wird.