Licentiāt,
an den mittelalterlichen Universitäten ein Gelehrter, der durch seine Prüfung das Recht zu lehren, die licentia docendi, erlangt, aber die Promotion nicht durchgemacht hatte.
Die Vorstufe zum Licentiat
war der
Baccalaureus (s. d.).
In neuerer Zeit kommt die Bezeichnung nur bei der theol.
Fakultät vor, an der die Habilitation als
Docent
durch das Licentiat
examen erlangt wird.