Licentĭa
(lat.), Erlaubnis,
Freiheit, die man sich nimmt. Licentia
concionandi, Befugnis, zu predigen;
licentia
docendi, Befugnis,
Vorlesungen an einer
Universität zu halten;
licentia
maritalis, in der alten fränkischen
Gesetzgebung der Ehekonsens, welchen die
Herren ihren Leibeignen gegen Erlegung einer
Abgabe erteilten;
licentia
poetica, dichterische
Freiheit (s.
Dichterische Freiheiten).