Licénz
(lat. licentĭa), Erlaubnis, Befugnis, Freiheit; in Klöstern die den Mönchen vom Abt für einzelne Fälle zugestandene Dispensation von einem bestehenden Gesetze oder Gebrauch. Licentia concionándi, die Befugnis zu predigen; licentia docéndi, die Befugnis (auf Hochschulen) Vorlesungen zu halten; licentia maritālis, in der frank. Gesetzgebung der Ehekonsens, den die Herren ihren Leibeigenen gegen eine bestimmte Abgabe erteilten. Noch jetzt wird der Erlaubnisschein, welchen Militärpersonen zur Vollziehung eines Ehebündnisses von ihren Vorgesetzten vor dem Aufgebote vorlegen müssen, oft Licenzschein genannt.
Licentia poëtĭca, dichterische Freiheit, ein den «Naturales quaestiones» (2,44) des jüngern Seneca entlehnter Ausdruck. Insbesondere wird Licénz oder Licenzsteuer diejenige Abgabe genannt, die für den Betrieb eines nicht freien Gewerbes zu entrichten ist. Es handelt sich hierbei namentlich um Schankwirtschaften und um die Fabrikation von Verzehrungsgegenständen, die einer innern Steuer unterliegen, wie es z.B. beim Zucker der Fall ist. England erhebt Licénz von Fabrikanten und Händlern von Bier, Wein, Branntwein und Tabak und von Hökern, Trödelhändlern, Jägern u.s.w. Rußland erhebt eine Reihe von Licenz- oder Patentabgaben; Rumänien solche vom Handel mit geistigen Getränken, wobei die