Liberum
veto
(lat., »das freie 'ich
verbiete'«),
das Recht der polnischen Reichstagsmitglieder, durch ihren Einspruch (poln. nie pozwalam, »ich gestatte nicht«) einen Beschluß des Reichstags zu verhindern;
es wurde 1652 zum erstenmal von dem Landboten Sicinski durchgesetzt, worauf bis 1764 durch dasselbe von 55 Reichstagen 48 »zerrissen« wurden, so daß nur 7 zu einem ordnungsmäßigen Schluß gelangten.
Die Konstitutionen von 1764 und 1791 schafften zwar das ab, kamen aber nicht zur Ausführung.