Lex
(lat.), s. v. w.
Gesetz, hieß bei den
Römern anfangs nur ein von den Kuriat- oder Centuriatkomitien ausgegangener
Beschluß (populiscitum); nach der Gleichstellung der Tributkomitien gab man aber auch einem von diesen ausgegangenen Beschluß
(plebiscitum) den
Namen Lex.
Der
Gesetzentwurf wurde während eines Zeitraums von drei Markttagen bekannt gemacht (legem promulgare)
und dann den versammelten Centuriatkomitien von einem höhere
Magistrat
(Konsul, Prätor), den Tributkomitien von einem
Volkstribun
vorgelegt.
Nach der Diskussion darüber (legem suadere, dissuadere) wurde zur Abstimmung geschritten. Die Aufforderung hierzu hieß rogare populum, legem rogare. Man stimmte mündlich, später durch Stimmtäfelchen ab, auf welche, wer für den Entwurf stimmte, U. R. (uti rogas, »wie du beantragst«),
Lex duodecim tabularum

* 2
Seite 10.754. wer aber dagegen, A. (antiquo, »ich verneine«) schrieb. Der technische
Ausdruck für eine Lex
, die auf diese
Weise durchgegangen war, ist Lex
perlata.
Ihre Benennung erhielt die Lex
von den Gentilnamen
der vorschlagenden Magistratspersonen, wie
¶
mehr
z. B. Lex
Hortensia, Lex
Aelia Sentia, Lex Pompeja. Oft erhielt sie auch wohl einen besondern Zusatz von dem Gegenstand,
welcher ihren Inhalt bildete, z. B. Lex
Cincia de donationibus et muneribus, Lex Julia majestatis etc.; mitunter empfing sie den
Namen auch nach ihrem Inhalt, z. B. Lex
commissoria, endlich auch wohl nach dem
Eingang der Gesetzesworte, z. B. Lex
quisquis. In der Kaiserzeit hatten Senatskonsulte
u. die Konstitutionen der Kaiser gleiche Kraft
[* 3] mit den Leges, doch bedienten sich Augustus und seine nächsten Nachfolger noch
häufig der Volksgesetzgebung. Nach Nerva kommt kein Beispiel einer Lex
mehr vor. Im Kirchenrecht versteht man unter Lex
oft
das Alte Testament; sonst ist in der Rechtssprache Lex
s. v. w. geschriebenes Recht.