Leumund
(altdeutsch liumunt, nicht mit «Mund» zusammengesetzt, sondern
ein einheitliches Wort, das Ruf, Ruhm, Gerücht bedeutet), der Ruf, in welchem jemand steht, die Nachrede.
Die Leumund
serforschung, d. h. die Erörterung des bisherigen Lebenswandels eines Angeschuldigten
oder auch eines Zeugen und seines moralischen Charakters, ist ein wichtiger
Akt des
Untersuchungsprozesses.
Schon das alte
deutsche Recht
gab viel auf den guten oder übeln
Ruf, der dem Angeklagten vorherging, und der Prozeß mit
Tortur hieß später «richten auf
Leumund»
, d. h. auf Indizien. Auch im heutigen
Strafprozeß werden mit dem Angeklagten und dessen Lebensgange genau bekannte
Personen
als Leumund
szeugen vernommen. Die häufig angewendete Einforderung von
Berichten der Ortsbehörden ist nur ein ungenügendes
Ersatzmittel, das jedoch im
Vorverfahren zulässig ist. Im Hauptverfahren ist nach §. 255 der
Deutschen Strafprozeßordnung
die Verlesung von Leumund
szeugnissen unstatthaft.