Leuchtgeschosse,
Geschosse, die aus Geschützen oder mittels Raketen fortgetrieben werden, um durch Erhellung des Vorgeländes vor einer Festung nächtliche Angrifssmaßregeln des Feindes entdecken und denselben mit Erfolg beschießen zu können. Die ältesten, jetzt allgemein abgeschafften Leuchtgeschosse waren die Leuchtkugeln oder Brandkugeln; sie enthielten eine große Menge eines mit sehr weißer Flamme brennenden sog. Leuchtsatzes in einem Zwillichbeutel, der durch ein eisernes Gerippe einen größeren Halt bekam (s. Geschoß, Bd. 7, S. 904 a, Brandgeschosse, Karkasse). Die aus glatten Mörsern und Haubitzen auf nur kurze Entfernungen geschleuderten Leuchtkugeln sollten in der Nähe des Ziels auf den Boden fallen und von hier aus ihr Licht ausstrahlen, was sie von dem Erdboden abhängig machte. Eine Beleuchtung von oben her ist besser, es ist jedoch schwer, eine längere Dauer der Lichterscheinung hervorzurufen. Leuchtgeschosse aus Geschützen, wenn sie derartig wirken sollen, verlangen eine sehr verwickelte und nur unsicher wirkende Einrichtung. Bei gezogenen Geschützen erwiesen sich Leuchtgeschosse als praktisch unausführbar, man wendet deshalb jetzt Leuchtraketen (s. Raketen) oder elektrische Scheinwerfer (s. d.) an.