Lettres
de
cachet
(franz., spr. lettr dö kaschä),
die berüchtigten Verhaftsbefehle der
Könige von
Frankreich
vor der
Revolution von 1789, durch welche mißliebige
Personen aus
der
Hauptstadt oder dem Land verwiesen, oder ohne
Urteil und
Recht in die
Bastille oder
ein andres Staatsgefängnis
gebracht wurden.
Die königlichen Schreiben (lettres
royaux) zerfielen überhaupt in Lettres de cachet
patentes, d. h.
offene, und in c., lettres de cachet
, d. h. versiegelte
Briefe. Die erstern wurden immer auf
Pergament geschrieben, trugen die Namensunterschrift
des
Königs und die
Kontrasignatur eines
Ministers, waren nicht zusammengefaltet, sondern nur am
Rand umgebogen
und hatten das große Staatssiegel beigedruckt.
Die Lettres
de cachet
dagegen wurden entweder im
Namen oder im Auftrag des
Königs, ohne andre
Kontrolle als die
Signatur eines
Ministers, auf
Papier geschrieben und mit dem kleinen königlichen
Siegel geschlossen. Es wurde, besonders seit
Ludwig XIV., um mißliebige
Personen unschädlich zu machen, ein so großer
Mißbrauch mit diesen
Briefen getrieben, daß der
Lieutenant
général der
Polizei gewöhnlich im voraus angefertigte Lettres
de cachet
besaß, in welche er nur den
Namen des zu Verhaftenden einschrieb.
Doch war diese
Verhaftung häufig auch eine königliche
Gnade, indem der dadurch Betroffene der
Justiz entzogen wurde. Ein
Dekret der
Nationalversammlung vom machte den ein Ende. Doch wurden sie 1811 von
Napoleon I. wieder eingeführt.
Vgl. Mirabeau, Des l. d. c. et des prisons d'état (Par. 1782).