Leseholz
(Raff- und Leseholz
), das nicht
für Rechnung des Waldeigentümers geworbene, sondern von Holzsammlern aufgelesene,
zusammengeraffte
Holz.
[* 2]
Nach preußischem Landrecht gehört dazu nur der Abfall an trocknen Ästen und der in den Schlägen zurückgelassene Abraum.
Observanzmäßig ist der
Begriff indessen häufig ein weiter gehender, indem zum Leseholz
außer
dem
Abfall- und Abraumholz auch dürre
Äste, trockne schwache, mit der
Hand
[* 3] abzubrechende Stämmchen, Astbruchholz etc. gerechnet
werden.
Das Leseholz
gehört zu den forstlichen Nebennutzungen und ist häufig Gegenstand von
Berechtigungen.