beim
Pferde
[* 2] eine umschriebene Knochenaustreibung an der
Krone (s.
Kronenbein), verursacht mehr oder weniger starkes
Lahmgehen, Vorstellen des Fußes im
Stand der Ruhe neben aufrechter Haltung der
Fessel (s. d.).
Heilungsaussichten nicht besonders
günstig.
Behandlung: im Anfange Kühlen, später scharfe Einreibungen,
Brennen und hierauf sorgfältige
Regelung des
Beschlags.
Burkard Wilh., Jurist, geb. zu Westen bei
Verden,
[* 3] studierte in Göttingen,
[* 4]
Heidelberg
[* 5] und
Berlin
[* 6] die
Rechte und habilitierte sich im Herbst 1842 zu Göttingen. Im J. 1846 wurde er ord. Professor in Basel,
[* 7] 1847 in Rostock,
[* 8] 1853 in
Jena.
[* 9] Seit 1869 mußte er aus Gesundheitsrücksichten sein Lehramt beschränken. Vom Gesamtgebiete
des röm.
Rechts ausgehend, erstrebt Leist eine festere
Begründung der jurist. Dogmatik dadurch herzustellen, daß er, unter
Leitung der hierin mustergültigcn röm. Klassiker, die genaue Scheidung der
Stoffe
(Hypostase) des
Rechts durchführt.
Ferner richtet sich seine
Aufmerksamkeit vorzugsweise auf die Erforschung der indogerman. Rechtsgeschichte.
Seine Hauptwerke sind: «Die bonorum possessio» (2 Bde.,
Gött. 1844-48),
«Drei erbrechtliche
Lehren»
[* 11] (ebd. 1875) und «Das röm. Patronatsrecht»
(2
Tle., ebd. 1879). Die vier letztgenannten Werke bilden
Bestandteile des Glückschen Pandektenkommentars. Später erschienen
«Gräcoitalische Rechtsgeschichte»
(Jena 1884),