Leist
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Burkard Wilhelm, geistvoller Romanist, geb. zu Westen im Hannöverschen, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen [* 2] unter Hugo, in Heidelberg [* 3] unter Thibaut, in Berlin [* 4] unter Savigny, habilitierte sich 1842 als Privatdozent zu Göttingen und folgte 1846 einem Ruf als ordentlicher Professor des Zivilrechts nach Basel, [* 5] 1847 nach Rostock, [* 6] 1853 nach Jena. [* 7] Ein Anhänger der historischen Schule, vertritt er gleichwohl in eigentümlicher Weise die analytische Methode, indem er darauf ausgeht, die physiologische Seite des Rechts zu untersuchen.
Wir nennen von ihm: »Die Bonorum Possessio, ihre geschichtliche Entwickelung und heutige Geltung« (Götting. 1844-48, 2 Bde.);
»Zivilistische Studien auf dem Gebiet dogmatischer Analyse« (Jena 1854-77, 4 Hefte);
»Manzipation und Eigentumstradition« (das. 1865);
»Gräko-italische Rechtsgeschichte« (das. 1884).
Von Glücks »Erläuterung der Pandekten« bearbeitete er die Bücher 37 und 38 (Erlang. 1870-1879, 5 Tle.),
welche auch unter Separattiteln erschienen: »Der römische Erbrechtsbesitz« (1870),
»Das prätorische Erbsystem« (1873),
»Drei erbrechtliche Lehren« [* 8] (1875) und »Das römische Patronatrecht« (1879, 2 Tle.).