Leikauf
(Leihkauf, Leitkauf, Litkauf, Leutkauf, Leukauf, Weinkauf, lat. Mercipotus, franz. Pot-de-vin), ein altdeutsches Bestärkungsmittel abgeschlossener Verträge, bestehend in der Zahlung einer gewissen Summe Geldes, welche für Wein, Bier u. dgl. für die kontrahierenden Teile und etwanige Zeugen (Leihkaufleute) verausgabt ward, ein Gebrauch, welcher sich in manchen Gegenden bis auf den heutigen Tag erhalten hat.
Vielfach hat sich auch der Leikauf
in ein
Angeld (s. d.) verwandelt.