Leichenöffnung
,
s. Leiche, über die gerichtliche s. Obduktion.
Leichenöffnung
14 Wörter, 111 Zeichen
Anthropologie, Anatomie und Physiologie — Anatomie — Allgemeines
Leichenöffnung,
s. Leiche, über die gerichtliche s. Obduktion.
(lat., Leichenschau, Totenschau), im allgemeinen jede gerichtlich-medizinische Untersuchung; im engern und eigentlichen Sinn die amtliche Besichtigung und Untersuchung einer Leiche behufs Feststellung der Todesursache und der Todesart; Obduktionsprotokoll (Leichenbesichtigungsprotokoll, Fundbericht, Fundschein, Visum repertum, Parere medicum), das über die Ergebnisse derselben aufgenommen Protokoll. Im engern Sinn versteht man unter Obduktion die äußere Besichtigung des Leichnams, welche sich mit den Fundumständen, mit der äußern Erscheinung des Leichnams nach Größe, Geschlecht, Alter, Körperbau etc. und mit den äußerlich wahrnehmbaren, außergewöhnlichen Erscheinungen, etwanigen Wunden, Flecken, Verletzungen etc. beschäftigt; im Gegensatz zu der Leichenöffnung oder Sektion (s. Totenschau).
Nr. | Ergebnis | Obduktion |
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1 | ****** | Ob|duk|ti|on, die; -, -en [lat. obductio = das Verhüllen, Bedecken, zu: obducere, →obduzieren; wohl nach dem ... |
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