Leicheners
cheinungen,
s. Leiche.
Leichenerscheinungen
6 Wörter, 66 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Leichenerscheinungen,
s. Leiche.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Leichenerscheinungen,
s. Leiche. ^[= # oder Leichnam (Cadaver), der tote Organismus im Tier- wie im Pflanzenreiche. Sobald das Leben ...]
(Leichnam, Cadaver), der tierische und menschliche Körper nach dem Tod, auch wohl die abgestorbene Pflanze. Von den organischen Substanzen, aus welchen der tierische Körper besteht, beginnen die leichter zersetzbaren sofort nach dem Tod andre Umwandlungen zu erleiden als im Leben, und es treten infolgedessen die Leichenerscheinungen ein. Das Blut und die Muskelflüssigkeit gerinnen, es entsteht die Totenstarre, das Blut fließt nach tiefer gelegenen Stellen (Blutsenkung) und färbt oft blasse Körperteile rotblau (Totenflecke).
Sehr bald erzeugt dann die Fäulnis tiefer greifende Veränderungen, und es entwickelt sich ein charakteristischer Leichengeruch. Soll die Leiche konserviert werden, so bringe man sie gleich nach dem Tod in ein kaltes, luftiges Zimmer, lasse sie hier leicht bedeckt erkalten und sorge durch Auflegen von Eis [* 3] auf den Körper für möglichst starke Abkühlung. Die bedeckenden Tücher sind mit Chlorkalk [* 4] zu bestreuen, und auf das Gesicht [* 5] legt man ein in Essig getränktes Tuch. Über Einbalsamieren der Leiche s. d. Für den Gerichtsarzt gilt die weite Erklärung von Leiche (jedes tote menschliche Wesen) nicht, da das Gesetz weder Frühgeburten, welche noch keine eigne Existenz auf die Dauer außerhalb der Mutter fristen können, noch mißbildete lebensunfähige Kinder als Leiche anerkennt, selbst wenn sie zur Zeit der Geburt gelebt haben und alsdann gestorben sind. Nach den Entscheidungen des frühern preußischen Obertribunals sind also nur ausgetragene und bei der Geburt lebensfähige Kinder, welche während oder nach der Geburt sterben, mit zu den toten Menschen zu rechnen und im Obduktionsprotokoll gleich ältern Individuen als Leiche zu bezeichnen. - Leiche in der Buchdruckerei: vom Setzer ausgelassene Wörter od. Sätze.