Lehrerinne
npensionsanstalt.
Die allgemeine deutsche Pensionsanstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen, unter dem Protektorat der deutschen Kronprinzessin begründet, nimmt ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses wie des (ledigen oder ehelichen) Standes alle staatlich geprüften Lehrerinnen auf, die an öffentlichen oder privaten Anstalten, in Familien oder sonstwie den Lehrberuf ausüben. Man versichert für den Fall der Dienstunfähigkeit oder für ein bestimmtes Lebensalter. Ein Reservefonds bietet die Möglichkeit, im Fall vorzeitig eintretender Dienstunfähigkeit außerordentliche Beihilfen zu gewähren. Das Vermögen der Anstalt ist bereits auf fast 2 Mill. Mk., die Zahl der Versicherten über 1300 gestiegen. Der Sitz des Zentralausschusses ist in Berlin. [* 2]