Lehrer
an allgemeinen Bildungsanstalten, also abgesehen von den für bestimmte einzelne Berufszweige vorbildenden Hochschulen und Fachschulen, sind entweder wissenschaftliche, akademisch gebildete, oder seminarisch gebildete Volksschullehrer, oder technische Lehrer In den Kreis der erstern gelangt der einzelne Bewerber nach Zurücklegung des akademischen Trienniums, durch Bestehen der wissenschaftlichen Lehramtsprüfung (s. d.) und Ablegung des Probejahrs.
Nur ausnahmsweise werden noch Theologen ohne diese Prüfung als wissenschaftliche Lehrer an höhern Unterrichtsanstalten verwendet. Die Volksschullehrer empfangen meistens ihre Vorbildung auf den staatlichen Seminaren und müssen alle nach der in den meisten deutschen Staaten eingeführten Ordnung sich einer Prüfung mehr theoretischer Art unterziehen, um zunächst widerruflich, und einer zweiten, mehr praktischen, um unwiderruflich angestellt zu werden. Volksschullehrern wie solchen, die ein akademisches Triennium absolviert haben, ist überdies in Preußen und in mehreren andern deutschen Staaten Gelegenheit geboten, eine höhere Befähigung zum Unterricht an Mittelschulen und höhern Mädchenschulen (Mittelschulprüfung) oder zur Leitung solcher Schulen, bez. zur Anstellung an einem Lehrerseminar (Rektorprüfung) darzuthun. Als technische Lehrer werden an höhern Lehranstalten oder auch an mehrklassigen Volksschulen solche Schulmänner bezeichnet, die ausschließlich Gesang-, Zeichen- oder Turnunterricht erteilen. Für jedes dieser Fächer ist eine besondere Prüfung abzulegen.