Lehnsträger
(Provasallus), der Stellvertreter eines Lehnsunfähigen (einer Frau, einer jurist. Person), welcher nach außen als berechtigte Person erscheint und nur nach innen, was den Genuß des Lehns betrifft, seine Vertretereigenschaft herauskehrt. Mehrere Vasallen, welche ein Lehn zur gesamten Hand erhielten, hatten einen Lehnsträger zu stellen.