Lehnsfall
,
s. Herrenfall.
Lehnsfall
6 Wörter, 57 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Lehnsfall,
s. Herrenfall.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Lehnsfall,
s. Lehnserneuerung. ^[= die neue Belehnung, welche bei Änderungen in der Person des Herrn (Herrenfall, Thronfall) und ...]
(Hauptfall, Thronfall, Veränderung in der herrschenden Hand), [* 3] im Lehnrecht der Wechsel in der Person des Lehnsherrn, im Gegensatz zum Lehnsfall (Nebenfall) oder der Veränderung in der dienenden Hand, d. h. in der Person des Lehnsträgers, welch letzterer in beiden Fällen zur Lehnserneuerung verpflichtet war. S. Lehnswesen.