Lehen
(Lehnrecht, Feudum), das ausgedehnteste dingliche und vererbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches ursprünglich von deren Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen worden ist;
auch Bezeichnung für den Gegenstand, namentlich für ein Grundstück, welches auf diese Weise verliehen wurde. S. Lehnswesen.