Legislatūr
(Legislation, lat.), Gesetzgebung, gesetzgebender Körper;
Legislatur
periode, der Zeitraum, für welchen
die Abgeordneten gewählt werden, z. B. beim deutschen
Reichstag drei Jahre.
Legislatur
32 Wörter, 290 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Legislation, lat.), Gesetzgebung, gesetzgebender Körper;
Legislatur
periode, der Zeitraum, für welchen
die Abgeordneten gewählt werden, z. B. beim deutschen
Reichstag drei Jahre.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Legislatur.
Gleiche Bedeutung wie ⟶ Legislative. Sonst Legislatur
Amtsdauer eines Parlaments.