Legis
actiones (lat.), im röm. Prozeßverfahren die feierlichen Formen, deren man sich bei der Klagerhebung bis ins 6. Jahrh. bediente; dann alle vor einen Magistrat gehörenden feierlichen Handlungen, z. B. Manumissio, Emancipatio, Adoptio etc.
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actiones (lat.), im röm. Prozeßverfahren die feierlichen Formen, deren man sich bei der Klagerhebung bis ins 6. Jahrh. bediente; dann alle vor einen Magistrat gehörenden feierlichen Handlungen, z. B. Manumissio, Emancipatio, Adoptio etc.