Legierungen;
diesen Namen führen alle Verbindungen zweier oder mehrerer Metalle unter sich, mit Ausnahme solcher, in denen das Quecksilber einen Bestandteil ausmacht, da für diese der besondre Name Amalgame (s. d.) besteht. Im gewöhnlichen Leben wird statt Legierung oft der Ausdruck Komposition gebraucht. Die Darstellung solcher Verbindungen geschieht in der Regel durch Zusammenschmelzen und Umrühren der Bestandteile, in einzelnen Fällen doch auch so, daß man das eine Metall in Dampfform an das andre treten läßt, wodurch jedoch nur eine unvollkommene, oberflächliche L. entsteht, so wurde z. B. früher viel Messing dadurch dargestellt, daß man Zinkdämpfe auf Kupfer einwirken ließ. In gleicher Weise wurde früher das giftige Weißkupfer erhalten, dadurch, daß man Kupfer den Dämpfen von Arsenik aussetzte. -
Die L. verhalten sich physikalisch ganz wie einfache Metalle und zeigen oft Eigenschaften, die sich aus denen der Einzelmetalle nicht vorhersagen lassen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Farbe, als der Härte, Dehnbarkeit oder Sprödigkeit, des spezifischen Gewichts und des Schmelzpunktes, welcher letztere häufig niedriger ist, als die durchschnittliche Berechnung aus den Schmelzpunkten der Einzelbestandteile ergibt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch die Metalle wie die andern Elemente sich nach festen Verhältnissen mit einander verbinden und daß zwischen zwei Metallen mehrere solcher Verbindungen in verschiednen Mengenverhältnissen möglich sind.
Die Praxis hingegen kann ihre Kompositionen nur nach Erfahrungsregeln herstellen und wählt die Bestandteile und ihre Mengenverhältnisse
so, daß ein bestimmter Zweck in wenigst kostspieliger Weise erreicht wird. Ihre Produkte sind demnach
als Gemische anzusehen aus wirklichen Legierungen
und möglicherweise überschüssigem Metall, die nur durch gutes Rühren
gleichmäßig werden und es nicht bleiben, wenn den flüssigen Massen durch langes Stehen in diesem Zustande Zeit gelassen
wird, sich innerlich nach ihrer Art zu arrangieren.
Die schwerste Verbindung wird dann die unterste Stelle einnehmen und ein so entstandenes Gußstück dann in der Regel zu unterst einen höhern Grad von Dichte und Härte zeigen als in den obern Partien. Nicht alle bekannten L. haben auch einen praktischen Nutzen; andre, namentlich diejenigen, bei welchen es nur auf eine möglichst annähernde Nachahmung der Goldfarbe abgesehen war, haben sich unter mancherlei fremden, bald wieder vergessenen Namen einzuführen gesucht, obschon sie im Grunde nicht viel anders sein konnten, als Messingsorten. Da die gebräuchlichen L. teils bei den betreffenden Metallen, teils für sich (Argentan, Bronze, Messing etc.) in diesem Buche aufgeführt sind, so bleibt für hier nur übrig, eine allgemeine Übersicht über die wichtigsten dieser L. zu geben. Es entstehen aus:
Kupfer und Zinn: Glocken- und Kanonenmetall. Echte oder antike Bronze.
Kupfer und Zink: Messing, Tombak und sonstige goldähnliche Mischungen.
Kupfer und Aluminium: Aluminiumbronze.
Kupfer, Zinn und Zink: Hoch- und rotgelbe Statuenbronze, Manheimer Gold.
Kupfer, Zinn und Antimon: Britanniametall, verschiedne Sorten.
Kupfer, Zink und Nickel: Argentan (Neusilber, Alfenid).
Zinn und Zink: Unechtes Blattsilber.
Zinn und Blei: Schnelllot. Zinngießermetall. Orgelpfeifenmetall.
Zinn und Antimon: Britanniametall.
Blei und Antimon: Schriftgießermetall.
Zink und Silber: Doppler's Spiegelmetall.
Silber und Gold: Grünes, gelbes und Emailliergold.
Zinn, Blei und Wismut: Leichtflüssige Metallgemische (Rose's, Newton's Metall), namentlich zur Herstellung von Zeugdruckformen und zu Matrizen für die Galvanoplastik dienlich. Durch Einführung von etwas Cadmium in solche Mischungen läßt sich der Schmelzpunkt noch sehr, bis auf 66° C., herabsetzen, sodaß die Schmelzung schon in heißem Wasser erfolgt, indes die erkaltete L. immer noch ein ziemlich festes Metall bildet (Wood's Metall). -
Kupfer endlich mit Gold oder Silber verschmolzen gibt diejenigen L., welche anfänglich allein diesen Namen trugen. Sie stellen sich dar in jeder Silber- und Goldmünze und in allen goldenen und silbernen Gebrauchswaren und ist für diese Fälle bekanntlich der Silber- und Kupfergehalt durch gesetzliche Vorschriften fest bestimmt. - L. von Metallen sind sämtlich zollfrei. Die Waren aus solchen L. werden gem. Nr. 19, 42, 3, 43 oder Nr. 20 a, wie die Waren aus ungemischten Metallen verzollt.