Leggen
(holl.),
Schauanstalten, welche
Länge,
Breite
[* 2] und
Güte leinener
Gewebe
[* 3]
(Linnenleggen, Leinwand
leggen
) amtlich feststellen
und durch einen
Stempel beglaubigen, um Sicherheit gegen
Betrug und schlechte
Beschaffenheit der
Waren zu
bieten. In
Hannover
[* 4] bestand früher
Schau- und Stempelzwang, während amtliche
Prüfung und
Beglaubigung in
Österreich
[* 5] und
Preußen
[* 6] schon Anfang dieses
Jahrhunderts nur auf
Antrag erfolgten. 1875 wurden die Leggen
in
Preußen aufgehoben.