Legen
der
Bauernhöfe
nannte man die
Einziehung von im herrschaftlichen Hofverband stehenden Bauerngütern durch die
Gutsherren und die Verschmelzung der
selben mit dem Herrschaftsgut. Dasselbe fand nach den
Bauernkriegen im
Norden
[* 3] und
Osten
von
Deutschland
[* 4] ausgedehnte Anwendung, wurde aber, weil vielfach mit Vergewaltigungen verknüpft, und
weil man im Staatsinteresse den Bauernstand erhalten zu sehen wünschte, in mehreren
Ländern, so besonders
in
Brandenburg
[* 5] und
Preußen,
[* 6] verboten.
Erledigte
Stellen sollten binnen bestimmter Zeit wieder
besetzt werden. Mit Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse und
Beseitigung der
bäuerlichen Abhängigkeitsverhältnisse ist das Legen
der Bauernhöfe
im frühern
Sinn vollständig beseitigt. Ein solches
»Legen«
kam auch in andern
Ländern, wenn auch unter andern
Formen vor, so vorzüglich in
England, wo mächtige Feudalherren
bereits im 15. Jahrh. ausgedehnte, seither von
Bauern, besonders von Pachtern bestellte Ländereien in für sie rentablere
Weiden umwandelten.