Legāten
(Legati), bei den
Römern die meist aus der Mitte des
Senats gewählten und an auswärtige
Staaten abgeschickten
Gesandten; dann die den
Feldherren und den
Statthaltern in den
Provinzen als Stellvertreter und
Gehilfen unmittelbar zur Seite
stehenden
Offiziere, die zur Zeit der
Republik vom
Senat unter Berücksichtigung etwaniger persönlicher
Wünsche des
Feldherrn oder
Statthalters ernannt wurden. In der Kaiserzeit kamen noch die sogen. Legati
Augusti pro praetore,
vom
Kaiser ernannte
Statthalter der kaiserlichen
Provinzen, und Legati legionum, Befehlshaber einer
Legion, hinzu. - Im katholischen
Kirchenwesen versteht man unter Legaten
die vom
Papst zur Ausübung der von ihm beanspruchten Regierungsgewalt
ausgesandten
Bevollmächtigten, deren früher drei
Klassen, Legati a latere, missi und nati, unterschieden wurden. Zu der ersten
Klasse (legati laterales) konnten nur
Kardinäle verwendet werden, welche als eigentliche Stellvertreter des
Papstes zur Ausübung
wesentlicher Primatialrechte desselben ausgesandt wurden, die den Legati missi und nati nicht zukam.
Letztere unterschieden sich dann wieder von den Legati missi dadurch, daß ihre
Legation mit einer bestimmten Prälatur ein
für allemal verbunden, während für jene die
Ausstellung besonderer
Vollmacht erforderlich war.
Schon die konstante
Opposition
der
Bischöfe gegen die Aussendung von Legaten
mit einer der ihrigen mindestens gleichen Machtbefugnis
führte zu einer Beschränkung des Legaten
wesens, das im
Mittelalter die päpstliche Macht wesentlich erhöht hatte, während
es mit der dermaligen
Stellung der römischen
Kurie gegenüber der staatlichen
Autorität unverträglich sein würde. So kommt
es, daß die heutigen Legaten
(legati extraordinarii) oder Nunzien (s.
Nunzius) nur diplomatische
Agenten des
Papstes sind, während einzelne
Prälaten, nämlich die
Erzbischöfe von
Köln,
[* 2]
Posen,
[* 3]
Prag
[* 4] und
Salzburg,
[* 5] den
Titel eines Legatus
natus als bloßen Ehrentitel fortführen.
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