Legālservituten
(gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche sich ein Grundeigentümer im öffentlichen oder im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. So muß z. B. der Eigentümer eines an einen öffentlichen Fluß angrenzenden Grundstücks die Benutzung des Ufers im Interesse des Verkehrs gestatten, ebenso der Grundeigentümer dem bauenden Nachbar das Betreten seines Grundstücks zu baulichen Zwecken; auch muß er es nach gemeinem deutschen Privatrecht dulden, daß Baumäste von dem Nachbargrundstück in der Höhe von 15 Fuß vom Erdboden in den Luftraum über seinem Grundstück hineinragen.