Titel
Lausanne
und
Genf (Bistum). Umfasst heute den Kanton Freiburg
mit seinen 14 Dekanaten, das Dekanat der katholischen Kirchgemeinden
des Kantons Waadt
(exkl. diejenigen ö. der
Eau Froide, die der Diözese
Sitten zugeteilt sind), das Dekanat der katholischen Kirchgemeinden
des Kantons Neuenburg
und
die drei Dekanate der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Genf
.
Christliche Gemeinschaften entstanden im westl. Helvetien sehr wahrscheinlich erst im 4. Jahrhundert
, nachdem Konstantin
der Grosse den Christen in seinem ganzen Reich die freie Ausübung ihres Gottesdienstes gewährt hatte. Unter den zahllosen
Ueberresten aus der Römerzeit, die man in
Avenches ausgegraben hat, befinden
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sich bis heute aus der christlichen Zeit blos zwei Gläser. Die wenigen Christen - Handwerker, Händler oder Soldaten -, die
während der ersten drei Jahrhunderte
in diesen Gegenden gelebt haben mögen, hatten sich nirgends zu einer religiösen Gemeinschaft
vereinigt. Die Fund
objekte christlicher Herkunft aus der Burgunderzeit beschränken sich auf Ringe und
Gürtelschnallen, die mit dem Kreuz, dem Monogramm Christi oder anderen christlichen Darstellungen (z. B. Daniel in der Löwengrube)
geschmückt sind. Es sind dies aber alles nur ganz vereinzelte Funde
, deren schönster 1887 in der Umgebung von Saint Martin
(Freiburg)
zum Vorschein gekommen ist.
Lausanne ward Bischofssitz, als der Bischof Marius oder Saint Maire (574-594) zwischen 585 und 591 von dem
damals verfallenen Aventicum in die Stadt übersiedelte, die auf den Hügeln über dem Thal des Flon neu entstanden war. Aus
den Forschungen der neuesten Zeit scheint hervorzugehen, dass dieser Marius überhaupt zugleich der Gründer des Bistums gewesen
ist. Die Akten von keinem der zahlreichen Konzile, die im 5. und 6. Jahrhundert in Gallien zusammengetreten
sind, weisen den Namen eines Bischofes von Avenches oder Lausanne auf, während wiederholt Bischöfe des Wallis,
von Genf
und von Vindonissa
als Teilnehmer genannt werden.
Als erste christlichen Gemeinden im Kanton Freiburg werden in der berühmten Urkunde des h. Sigismund vom Jahr 516 Murten und Vuadens genannt; später folgten in der Umgebung von Avenches die Pfarreien von Dompierre le Petit, Domdidier, Donatyre und Carignan oder Dompierre le Grand. Während des ganzen Mittelalters zog die Grenze des Bistums Lausanne von der Aare 1½ Stunden unterhalb Solothurn über Sonceboz am N.-Ende des St. Immerthales zum Doubs, folgte diesem und dem Juragebirge nach SW. und stieg dann längs der Aubonne zum Genfersee ab, dessen N.-Ufer sie bis zur Mündung der Eau Froide (ö. Villeneuve) begleitete.
Dann folgte sie der Wasserscheide n. über dem Rhonethal bis zur Grimsel und kehrte längs der Aare wieder
nach Attisholz bei Solothurn
zurück. Es umfasste somit das Bistum die Stadt und Landschaft Solothurn,
den links der Aare gelegenen Teil des Kantons Bern,
Biel, das St. Immerthal, dann Jougne und Longeville in der Freigrafschaft, die Grafschaft Neuenburg
und Valangin, den grössten Teil des
Waadtlandes, die Grafschaft Greierz und den grössten Teil des Berner Oberlandes. Es grenzte im N. an das
Bistum Basel,
im O. an das Bistum Konstanz (bis 1814), im SO. an das Bistum Sitten, im S. an das Bistum Genf
und im W. an das Bistum Besançon,
das jenseits des Jura gelegen war und zu dem es bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts in engen Beziehungen
stand.
Bis heute sind dem Bistum 70 Bischöfe vorgestanden, deren erster mit Sicherheit bekannter jener 594 gestorbene Marius ist, der den Bischofssitz nach Lausanne verlegte. Als hervorragende Träger dieser Würde sind besonders zu nennen Heinrich von Lenzburg († 1019), der ums Jahr 1000 die Kathedrale neu aufbauen liess;
Hugo († 1037), der den Gottesfrieden von 1037 verkündigte;
Guy de Merlen (1130-1144), unter dessen Regierung eine Reihe von Klöstern entstand;
Saint Amédée d'Hauterive (1144-1159), Verfasser von Homilien;
der h. Bonifazius (1231-1239);
Guillaume de Menthonay (1383-1406), der Erbauer des Schlosses zu Lausanne;
der Kardinal Louis de la Palud (1432-1440);
Georges de Saluces (1440-1461);
der Kardinal Julian von Roverea (später Papst Julius II.);
Aymon de Montfaucon und der zur Zeit der Einführung der Reformation amtende Sébastien de Montfaucon;
Johannes von Wattenwil, der seit 1612 seinen Sitz in Freiburg nahm;
Johannes Strambino (16621684);
Peter von Montenach (1688-1707);
Claudius Anton Duding (1716-1745);
Marilley (1846-1878) und Mermillod (1883-1891).
Das Wappen des Bistums Lausanne besteht aus einem gespaltenen Schild von Silber und Gold, darin je ein geschlossenes Ciborium
(Kelch), dasjenige des Bistums Genf
aus einem goldenen Schild mit zwei gekreuzten silbernen Schlüsseln. Diesen beiden
Wappen pflegt der Bischof von Lausanne
und Genf
jetzt auch noch sein Familienwappen beizufügen.
Während der wilden und zügellosen Zeiten des Mittelalters übertrugen Klöster und Bischöfe die Verteidigung und den Schutz ihrer Rechte an weltliche Edelleute, die dafür verschiedene kirchliche Vorrechte erhielten und den Titel von Kastvögten (advocati) des betreffenden Klosters oder Bistums führten. Diejenigen des Bistums Lausanne waren meist benachbarte mächtige Herren, die als Gegenleistung Anrecht auf die von den Bischöfen ausgesprochenen Geldbussen hatten.
Solche Kastvögte des Bistums Lausanne waren der Reihe nach die Grafen von Genevois, Herren von Gerenstein, Herzoge von Zähringen, Grafen von Kiburg und Herren von Faucigny. Die Kastvogtei wurde oft als ein Lehen betrachtet, das vererbt oder verkauft werden konnte. So veräusserte das Haus Kiburg die Kastvogtei über Lausanne 1225 an Aymon de Faucigny, von dem sie der nicht um seine Zustimmung befragte und mit Recht beunruhigte Bischof Guillaume d'Écublens um den Preis von 330 Mark Silbers sofort wieder zurückkaufte. Er bedrohte zugleich jeden mit der Exkommunikation, der in Zukunft die Kastvogtei vom Bischofssitz zu trennen unternehmen würde.
Obwohl das Bistum von diesem Zeitpunkt an keinen eigenen Kastvogt mehr ernannte, konnte es doch der Uebermacht des Hauses Savoyen, das im 13. Jahrhundert den grössten Teil des Waadtlandes an sich brachte, nicht ausweichen. Nachdem die Städte Payerne, Murten und Bern das Protektorat Peters von Savoyen anerkannt hatten, sah sich der Bischof von Lausanne 1260 veranlasst, diesem Fürsten die Hälfte der Gerichtshoheit über Lausanne unter dem Titel eines Generalvikariates zu übertragen.
Von da an datiert ein 250 Jahre dauernder Streit zwischen den Bischöfen und dem Hause Savoyen, der zu Gunsten bald der einen, bald der andern Partei ausfiel, schliesslich aber doch die ursprünglichen beiderseitigen Rechte nicht bedeutend verschob. Nach dem von Conon von Estavayer, dem Propst des Chorherrenstiftes der Notre Dame zu Lausanne, 1228 aufgestellten Pfründenregister umfasste das Bistum Lausanne damals 9 Dekanate mit 301 Kirchgemeinden; daneben bestanden noch 7 Abteien, 22 Priorate, 6 Propsteien mit und ohne Kapitel, 3 Kollegialkirchen, 13 Hospizien des Klosters auf dem Grossen St. Bernhard, 4 Hospizien des Johanniterordens und je eines des Ordens der Tempelritter und der Deutschritter.
Dieser kirchliche Bestand der Diözese ist in der Folge mit nur unwesentlichen Veränderungen bis zur Reformation erhalten geblieben. Folgendes waren die Dekanate: 1. Lausanne mit 20 Kirchgemeinden, einer Kathedrale, 5 Pfarrkirchen, einem dem Grossen St. Bernhard unterstehenden Hospizium, 5 Kapellen, 14 Kirchen und verschiedenen Spitälern;
2. Avenches mit 36 Kirchgemeinden;
3. Solothurn mit 33 Kirchgemeinden;
4. Vevey mit 40 Kirchgemeinden im Waadtland und Kanton Freiburg; 5. Neuenburg mit 72 Kirchgemeinden (Waadtländer Jura, Jorat und Neuenburg); 6. Outre Venoge mit 32 Kirchgemeinden; 7. Ogoz mit 28 Kirchgemeinden; 8. Freiburg mit 16 Kirchgemeinden; 9. Bern mit 28 Kirchgemeinden auf Berner Boden. König Rudolf III. von Burgund vergabte 1011 dem Bischof von Lausanne die Grafschaft Waadt, was dessen Machtstellung beträchtlich erweiterte. Nach dem Erlöschen der Zähringer und der Aufhebung des burgundischen Rektorates wurden die Bischöfe von Lausanne zu Immediatfürsten, deren weltliche Gewalt sich auf Lausanne mit Umgebung, Avenches, Courtilles, Lucens, Bulle, auf die vier Kirchgemeinden von Lavaux, einen Teil von Vevey, auf Villarzel und La Roche en Ogoz erstreckte. Dazu kam die Oberhoheit über verschiedene Herrschaften des Landes. Doch konnten sich die Bischöfe dieses Besitzes nicht unbestritten erfreuen, indem die Grafen und späteren Herzoge von Savoyen stets bestrebt waren, ihre Macht auf Kosten derjenigen des Bistums zu vergrössern. Diese Streitigkeiten machte sich die von Freiburg und Bern aufgemunterte und unterstützte Bürgerschaft von Lausanne zu Nutze, um immer neue Rechte zu erlangen und sich der Vormundschaft des Bischofs mehr und mehr zu entziehen. Später trat dank dem mächtigen Einfluss von Bern der grössere Teil des Bistums zur Reformation über. Zur Zeit der Eroberung der Waadt durch die Berner verliess der damals amtende 51. Bischof, Sébastien de Montfaucon, der für den Herzog von Savoyen Partei ergriffen hatte, die Stadt Lausanne, in die nun am Hans Franz Nägeli mit seinen Truppen einzog. Die Sieger hoben in der Hauptstadt ¶
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des Bistums den katholischen Kultus auf und führten endgiltig den neuen Glauben ein. Sébastien de Montfaucon starb 1560 in
der Verbannung. Nachdem die folgenden Bischöfe von einem Ort zum andern herumgeirrt waren, verlegte der Berner Johann VII.
von Wattenwyl, Marquis von Versoix, seinen Bischofssitz 1612 vorläufig nach Freiburg,
wo er dann in der Folge bis
heute verblieben ist. Die in Frankreich 1789 durchgeführte Unterstellung des Klerus unter den Staat löste die Kirchgemeinden
im französischen Jura vom Bistum Lausanne los und gliederte sie dem Erzbistum Besançon an, welches Vorgehen vom Konkordat
von 1801 bestätigt wurde. 1821 gingen die Solothurner Pfarreien und 1864 der links der Aare auf Berner
Boden gelegene Teil des Bistums Lausanne an das Bistum Basel
über. 1802 wurde das Gebiet des ehemaligen Bistums Genf
mit der Diözese
Chambéry vereinigt, deren Bischof den Titel eines Honorarbischofes von Genf
erhielt. Durch Breve vom gliederte endlich
Papst Pius VII. die Stadt Genf und die 1815 schweizerisch gewordenen 20 Pfarreien des ehemaligen Bistums
Genf
dem Bistum Lausanne an, dessen Vorsteher nun den Titel eines Bischofes von Lausanne und Genf
erhielt.
Die Entstehung des Bistums Genf
reicht bis in die Römerzeit zurück. Ein Bischof von Genf
wird zugleich mit dem
dortigen Münster schon im Jahr 450 erwähnt, doch bestanden Bistum und Kirche wahrscheinlich schon früher. Das Bistum umfasste
der Hauptsache nach savoyischen Boden. Schon vor Karl dem Grossen war aber die Tarentaise von ihm losgelöst und zur eigenen
Diözese erhoben worden. Zur Zeit der Reformation umfasste es 423 Pfarreien, 9 Abteien und 68 Priorate.
Die Reformation zwang die Bischöfe, Genf
zu verlassen, worauf sie ihren Sitz nach Annecy in Savoyen verlegten. Im 17. Jahrhundert
gelang es dem Bischof François de Sales (1602-1622), die früher zum neuen Glauben übergetretenen Bewohner des Chablais wieder
für den Katholizismus zurück zu gewinnen.
Heute stehen dem Bischof von Lausanne und Genf
zwei Generalvikare, ein Kanzler und ein Sekretär zur Seite.
Das zur Zeit der Reformation aufgehobene Kapitel der Kathedrale von Lausanne (32 Chorherren) ist nicht wieder ins Leben gerufen
worden. Der früher vom Kapitel von Lausanne gewählte Bischof wird seit der Reformation direkt vom Papst
ernannt. Der vom Bischof präsidierte bischöfliche Rat besteht aus 6 Mitgliedern und einem Kanzler. Eine unter der unmittelbaren
Leitung des Bischofes stehende Kommission von 4 Geistlichen überwacht die dem Bistum gehörenden Fonds und Stiftungen.
Einer der beiden Generalvikare ist zugleich bischöflicher Offizial. Die Kirchengüter und Pfarrpfründen werden den in den betreffenden Kantonen erlassenen Gesetzen gemäss verwaltet, so im Kanton Freiburg durch eine Spezialkommission, in der auch der Staat vertreten ist. Das heutige Bistum zählt 232056 Katholiken, die sich auf 170 Pfarreien mit 330 Weltgeistlichen (also einer auf 703 Katholiken) und 70 Angehörigen verschiedener Orden verteilen. Die Angehörigen des Bistums verteilen sich auf den Kanton Freiburg (exkl. Bezirk See), die vom Wiener Kongress dem Kanton Genf zugesprochenen Landgemeinden, die Neuenburger Gemeinden Le Landeron-Combes, Enges, Cressier und Le Cerneux-Péquignot (1815), ferner die 10 Waadtländer Gemeinden Échallens, Assens, Bottens, Bioley-Orjulaz, Étagnières, Malapalud, Poliez-Pittet, Poliez le Grand, Saint Barthélemy-Bretigny und Villars le Terroir (alle im Bezirk Échallens).
Daneben finden sich auch in den andern Teilen des Bistums noch zahlreiche Katholiken. Diese zerstreuten katholischen Gemeinschaften der Diözese sind vom Werk der innern Mission zu 15 Pfarreien und Missionsstationen mit 19 Geistlichen zusammengefasst worden. Während die Angehörigen des Bistums in den Kantonen Genf und Freiburg meist dem Bauernstand angehören, sind sie in den übrigen Gegenden besonders Handwerker, Kaufleute und Angestellte. 30 Pfarreien haben neben dem Pfarrer noch je einen Kaplan oder Hilfspriester, 6 deren je zwei, 5 deren je drei, 2 deren je vier und 3 deren je fünf.
Während der vergangenen 25 Jahre hat sich die Zahl der Pfarreien um 10, die der Kirchen um 30 vermehrt. Im Durchschnitt kommt auf je 1228 Katholiken eine Kirchgemeinde. Im Kanton Waadt bestehen deren 16, von denen die in Échallens, Assens, Bottens, Villars le Terroir, Bretigny und Polliez-Pittet vom Staat anerkannt sind und Zuschüsse an die Ausgaben erhalten, während dies bei den übrigen (Lausanne mit 6 Geistlichen, Vevey und Montreux mit je 3 Geistlichen; Rolle, Morges, Nyon, Moudon, Payerne, Yverdon und Vallorbe mit je einem Geistlichen) nicht der Fall ist. Dazu kommen hier noch Filialen in Sainte Croix, Orbe, Founex und Château d'Œx mit je einem Priester. Der Kanton Neuenburg hat je 3 katholische Geistliche in Neuenburg und La Chaux de Fonds, 2 in Colombier und je einen in Le Locle, Le Cerneux-Péquignot, Cressier, Le Landeron, Fontaines und Fleurier-Noiraigue. Das Werk der innern Mission unterhält 26 Geistliche in 17 Pfarreien.
Mit der St. Niklauskirche in Freiburg ist ein von Papst Julius II. 1512 gegründetes Chorherrenstift verbunden, das nicht vom Bischof abhängt. Es besteht aus einem vom Grossen Rat des Kantons gewählten Propst, der das Recht zum Tragen der Mitra und des Abtstabes hat, einem Dekan und 12 Chorherren. Es steht diesem Kollegium in verschiedenen Pfarreien des Kantons der Kirchensatz oder die Kollatur zu. Die im Bistum vorhandenen religiösen Orden beschränken sich fast ausschliesslich auf den Kanton Freiburg. Die Kapuziner haben Klöster in Freiburg und Bulle, Hospizien in Romont und Le Landeron (Neuenburg). Die Karthäuser haben das im 18. Jahrhundert aufgehobene Kloster La Valsainte 1861 wieder bezogen. In Freiburg wirken Franziskaner als Lehrer an den deutschen Klassen des Gymnasiums. Es gibt ausserdem noch Marienbrüder und Brüder des Erlöserordens. 1902 zählte man in Freiburg 114 Ordensgeistliche: 47 Kapuziner (27 Patres, 11 Fratres und 9 Laienbrüder), 23 Franziskaner (9 Patres, 5 Fratres und 9 Laienbrüder) und 44 Karthäuser (je 22 Patres und Fratres).
Frauenorden in der Diözese: Zisterzienserinnen in der Maigrauge bei Freiburg und im Kloster La Fille Dieu in Romont;
Dominikanerinnen in Estavayer;
die Spitalschwestern im Schwesternspital zu Freiburg; Schwestern vom h. Kreuz (Theodosianerinnen) in Freiburg, Ueberstorf, St. Wolfgang und Gauglera (Freiburg); Schwestern vom h. Vinzenz von Paul in Freiburg, Bulle, Châtel Saint Denis, Billens und Tafers; Kapuzinerinnen in Montorge bei Freiburg; Visitandinerinnen und Ursulinerinnen in Freiburg. In vielen Landschulen unterrichten Theodosianerinnen. Die Frauenorden widmen sich der Krankenpflege und der Erziehung von Waisen und Armen; einige leiten auch blühende Mädchenpensionnate. Das bischöfliche Priesterseminar zu Saint Charles in Freiburg steht unter der direkten Leitung des Bischofes, der auch die Lehrer ernennt. Sechs Professoren geben Unterricht in den theologischen Fächern. Die Zöglinge leben gemeinsam unter der Oberleitung und Aufsicht eines vom Bischof ernannten Vorstehers, dem zwei Direktoren (wovon einer für das Materielle sorgt) beigegeben sind. 17 Geistliche wirken neben ebensoviel weltlichen Professoren als Lehrer am kantonalen Kollegium St. Michael zu Freiburg, das je ein französisches und deutsches Gymnasium, eine Industrieschule und ein Lyzeum (Progymnasium) umfasst und unter der Leitung eines Rektors steht.
Die geistlichen Professoren werden im Einverständnis mit dem Bischof vom Staat, die Religionslehrer im Einverständnis mit dem Staat vom Bischof gewählt. In den Volksschulen erteilen die Pfarrer den Religionsunterricht. In Freiburg, Neuenburg und Rue unterhalten die Brüder der christlichen Lehre eigene Knabeninstitute, während dasjenige in der Gauglera von den Theodosianerinnen geleitet wird. Von den zahlreichen blühenden Mädcheninstituten sind zu nennen diejenigen der Visitandinerinnen, Ursulinerinnen und Schwestern vom h. Vinzenz von Paul in Freiburg und diejenigen der Theodosianerinnen in Ueberstorf und der Ursulinerinnen in Orsonnens. Die Anstalt in Drognens widmet sich der Besserung jugendlicher Sträflinge.
Die katholische Presse des Bistums zählt 10 Organe, die zur Mehrzahl in Freiburg erscheinen. Hier befindet sich auch die vom Chorherrn Schorderet 1873 gegründete Buchdruckerei des Werkes vom h. Paulus, die ausgezeichnet eingerichtet ist u. zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften druckt. Freiburg ist der Sitz zahlreicher religiöser Gesellschaften (Gesellenvereine u. s. w.), sowie auch des internationalen Werkes zum Schutze katholischer Mädchen. ¶