Lauenburg
Lauenburg (in Pommern)
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* 2
Lauenburg.
[* 2] (Sachsen-Lauenburg
), ein ehemaliges Herzogtum in
Niedersachsen, auf dem rechten Elbufer, grenzt im
W. an
Hamburg
[* 3] und
Holstein, im N. an letzteres, an das Gebiet von
Lübeck
[* 4] und an das mecklenburg-strelitzische
Fürstentum
Ratzeburg, im O. an
Mecklenburg-Schwerin, im
S. an
Hannover
[* 5] und bildet seit 1876 einen
Kreis
[* 6] in der preußischen
Provinz
Schleswig-Holstein
[* 7] (s. d.). Jetziger Hauptort ist
Ratzeburg.
Lauenburg - Lauenburg

* 9
Seite 10.555. Im frühern
Mittelalter war Lauenburg
von dem wendischen
Stamm der
Polaben bewohnt und wurde unter den welfischen
Herzögen ein Teil
Sachsens.
Heinrich der
Löwe gründete 1154 das
Bistum
Ratzeburg; als er 1180 gestürzt wurde, belehnte
Friedrich
I.
Bernhard von
Askanien mit
Sachsen.
[* 8] 1203 kam Lauenburg
an
¶
mehr
den König Waldemar II. von Dänemark,
[* 10] wurde aber nach der Schlacht bei Bornhöved 1227 wieder dem Herzog Albrecht I. ausgeliefert.
Bei der Teilung unter Albrechts I. Söhnen (1260) erhielt der ältere, Johann I., Lauenburg
nebst Niedersachsen und stiftete die Linie
Sachsen-Lauenburg. Das Recht der Kur, anfangs von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg ausgeübt, wurde 1356 vom
Kaiser Karl IV. ausschließlich der jüngern Linie zugesprochen; doch traten jene auch später noch öfters mit ihren Ansprüchen
auf, nannten sich Kurfürst und Reichsmarschall und führten die Kurschwerter im Wappen.
[* 11]
Braunschweig
[* 12] und Sachsen-Lauenburg schlossen den Erbvergleich von 1369, welchem zufolge das Herzogtum Lauenburg
beim Erlöschen
des lauenburg
ischen Stammes an die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg
[* 13] fallen sollte. Magnus I. (1507-43) führte die Reformation
ein und bestimmte trotz jenes Erbvergleichs, daß im Fall des Aussterbens seines Hauses die Herzöge von Sachsen-Wittenberg und,
wo diese fehlten, die Herzöge der Albertinischen Linie in Lauenburg
folgen sollten, und Kaiser Maximilian I. bestätigte
diesen Vergleich.
Franz II. erließ 1588 die »einige Union der Ritter- und Landschaft«, aus welcher die spätere Landesverfassung und eine Kirchenordnung hervorgegangen sind. Als mit Julius Franz das askanische Haus in Sachsen-Lauenburg erlosch, traten acht Prätendenten auf. Der Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen, gestützt auf die 1671 mit dem Herzog Julius Franz geschlossene Erbverbrüderung, noch mehr aber auf eine Exspektanzverschreibung Maximilians I. von 1507, nahm die Huldigung der Behörden entgegen.
Anhalt (Geistige Kultu

* 14
Anhalt.
Aber der Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, Kreisoberster des niedersächsischen Kreises, ließ Ratzeburg durch seine
Truppen besetzen. Auch die Ernestinisch-sächsische Linie, Anhalt,
[* 14] Holstein, Schweden,
[* 15] Mecklenburg
[* 16] und Brandenburg
[* 17] erhoben Ansprüche. Dänemark wollte von dem Streit Vorteil ziehen; ein dänisches Heer rückte 1683 in ein und bombardierte
Ratzeburg, konnte aber die Festung
[* 18] nicht einnehmen. Kursachsens Ansprüche wurden von Braunschweig für 1 Mill. Thlr. abgekauft
und 1702 Georg Wilhelm von Ritter- und Landschaft als Herr von Lauenburg
anerkannt.
Doch erst 1728 erfolgte die kaiserliche Belehnung. 1803 kam Lauenburg
zugleich mit Hannover unter französische Herrschaft und wurde 1810 dem
Departement der Elbmündung zugeteilt. Zwar fiel es 1813 wieder an Hannover zurück; doch laut Patents vom wurde
es mit Ausschluß des Landes Hadeln am Ausfluß
[* 19] der Elbe, des schmalen Landstrichs am linken Ufer der Elbe
und des Amtes Neuhaus, die bei Hannover blieben, an Preußen
[* 20] und von diesem wieder im Austausch für das als Äquivalent für
das abgetretene Norwegen in dessen Besitz befindliche Schwedisch-Pommern an Dänemark abgetreten.
Zugleich erhielt es eine eigne Verwaltung; an der Spitze derselben standen ein Gouverneur und ein Landdrost,
die wieder der schleswig-holstein-lauenburg
ischen Kanzlei untergeordnet waren. Beim Ausbruch des Kriegs 1848 gegen Dänemark erhielt
auf seinen Wunsch eine hannöversche Besatzung, und ein Kommissar des Deutschen Bundes setzte eine Administrationskommission ein.
Diese verwaltete das Land, bis es 1851 von den Österreichern besetzt und dann an Dänemark ausgeliefert
wurde.
Die liberale Verfassung von 1849 wurde aufgehoben und das Herzogtum 1853 dem dänischen Gesamtstaat einverleibt, in dessen
Reichstag es nach der Verfassung vom zwei Abgeordnete, einen vom König ernannten und einen von den Ständen erwählten,
sandte, während
Lauenburg
mit Holstein gemeinschaftlich einen besondern Minister erhielt. Die Beschwerden der
lauenburg
ischen Stände im Oktober 1857 bei dem Deutschen Bund bezüglich der Domänen des Landes hatten das königliche Patent
vom zur Folge, durch welches für Holstein und Lauenburg
das Gesamtstaatsgesetz aufgehoben wurde.
Wien

* 21
Wien.
Ein königliches Dekret vom verfügte die Vereinigung Lauenburgs
mit Holstein, ohne jedoch ihre
Tributpflichtigkeit gegen Dänemark aufzuheben. Nach dem deutsch-dänischen Krieg 1864 ward Lauenburg
im Frieden zu Wien
[* 21] (30. Okt.) nebst
Schleswig
[* 22] und Holstein an Österreich
[* 23] und Preußen abgetreten. Durch die Konvention von Gastein vom kam Lauenburg in den
alleinigen Besitz Preußens.
[* 24] Österreich erhielt eine Geldentschädigung von 2½ Mill. dänischen oder 1,875,000 Vereinsthalern.
König Wilhelm I. nahm Lauenburg durch Patent vom in Besitz und ließ sich 26. Sept. in Ratzeburg huldigen. Vorläufig wurde
Lauenburg nur in Personalunion mit Preußen vereinigt und der preußische Ministerpräsident, Graf Bismarck, zum
Minister für das Herzogtum ernannt. Als gesondertes Land trat Lauenburg 1866 in den Norddeutschen Bund, 1870 ins Deutsche Reich
[* 25] ein.
Nachdem im Februar 1876 die Landesvertretung von ein Gesetz behufs der Einverleibung des Herzogtums in Preußen angenommen hatte,
das auch der preußische Landtag genehmigte, ward Lauenburg mit Preußen vereinigt und bildet seit einen
landrätlichen Kreis der Provinz Schleswig-Holstein, in welchem die Kreisvertretung der bisherigen Ritter- und Landschaft erhalten
bleibt. Das Staatsvermögen ist an Preußen übergegangen, das durch Vertrag vom 15. März ausgeschiedene Domanialvermögen verbleibt
dem Kreise.
[* 26]
Vgl. Kobbe, Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums Lauenburg (Altona [* 27] 1836, 3 Bde.);
Duve, Mitteilungen zur Kunde der Staatsgeschichte Lauenburgs (Ratzeb. 1852 u. 1857);
Masch, Geschichte des Bistums Ratzeburg (Lüb. 1835);
Manecke, Topographisch-historische Beschreibung der Städte, Ämter etc. des Herzogtums Lauenburg (Mölln 1884);
»Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg« (Ratzeb. 1884 ff.).