Laudemium
(lat., Lehngeld, Lehnware, v. lat. laus in dem Sinn von Zustimmung), im röm. Rechte die Abgabe, die dem Gutsherrn bei Veräußerung der sogen. Emphyteusis (s. d.) bezahlt wurde;
im deutschen Rechte die ähnliche Abgabe, die im Lehnsverband dem Lehnsherrn für die erteilte oder erneuerte Investitur entrichtet zu werden pflegte und dann auch auf Veräußerungen bäuerlicher Grundstücke übertragen, aber in neuerer Zeit durch Ablösung beseitigt wurde.