Lateinischer
Münzvertrag
(lateinische
Münzkonvention), der
Vertrag, welcher zwischen
Frankreich,
Italien,
[* 2]
Belgien
[* 3] und der
Schweiz
[* 4] über Ausprägung ihrer
Gold- und Silbermünzen abgeschlossen wurde. Nach demselben
werden nur Goldstücke zu 100, 50, 20, 10 und 5
Frank ausgeprägt (3100
Fr. aus 1 kg Münzgold zu 9/10 fein) und Silbermünzen
zu 5
Fr. (200
Fr. aus 1 kg Münzsilber zu 9/10 fein). Der
Vertrag beruhte auf dem
System der
Doppelwährung,
doch wurde infolge der
Erniedrigung des Silberpreises in der neuern Zeit die Ausprägung der 5-Frankstücke beschränkt
(1874)
und 1876 vollständig eingestellt.
Die kleinern Silbermünzen zu 2 und 1
Fr., 50 und 20
Cent. sind
Scheidemünzen, da sie nicht zu 9/10 fein
(wie früher die 2 und 1-Frankstücke), sondern zu 0,835 fein ausgeprägt werden.
Griechenland
[* 5] trat dem
Vertrag 1868 bei.
Spanien,
[* 6]
Rumänien,
[* 7]
Serbien,
Bulgarien haben das französische Münzsystem im wesentlichen angenommen, ohne jedoch in den Münzbund
einzutreten.
Österreich
[* 8] prägt seit 1870 Goldstücke zu 8 und 4
Guld. mit dem gleichen Goldgehalt (zu
9/10 fein) wie die 20 und 10-Frankstücke, dieselben werden an den Staatskassen der
Länder des lateinischen Münzvertrags
angenommen und umgekehrt die 20 und 10 Frankstücke zum Betrag von 8 und 4
Guld. an den Staatskassen
Österreichs. Vgl.
Frank
und
Währung.