Landwirtsc
haftslehre,
s. Landwirtschaft.
Landwirtschaftslehre
6 Wörter, 82 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Landwirtschaftslehre,
s. Landwirtschaft.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Landwirtschaftslehre,
s. Landwirtschaft. ^[= Der Ackerbau ist von jeher die Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates gewesen. ...]
Landwirtschaft,
dasjenige Gewerbe, welches Pflanzenbau und Tierzucht zu dem Zweck verbindet, um den
möglichst großen und nachhaltigen Reinertrag zu erlangen. Die Landwirtschaft
hat die für die Erhaltung des Menschengeschlechts ausreichenden
Mengen von Rohstoffen und Lebensmitteln zu beschaffen und fördert selbst im Verfolgen besonderer Zwecke die allgemeinen Interessen
insofern, als sie dadurch der Mehrung des Volkswohlstandes dient. Je blühender der Ackerbau eines Landes,
je wohlhabender seine landwirtsc
haftliche Bevölkerung,
[* 3] um so sicherer seine Macht, um so dauernder seine Zustände. Die vollkommene
ist die Verbindung von Pflanzenbau und Tierzucht zu gegenseitiger Förderung; die bloße Hervorbringung von Nutzpflanzen heißt
Landwirtschaft
im engern Sinn, Feldbau oder Landbau; vorwiegender Betrieb der Zucht nützlicher Tiere findet sich bei
der Weidewirtschaft, ausschließlicher in der bloßen Zucht von Federvieh, Fischen, Bienen oder Seidenwürmern.
Die Landwirtschaftslehre wird in Auffassung ihres jetzt erlangten selbständigen Standpunktes in drei Teilen behandelt, deren erster, als der vorzugsweise nationalökonomisch zu begründende Teil, die allgemeine Landwirtschaftslehre oder die Lehre [* 4] von den zum Betrieb erforderlichen Mitteln, der zweite, die spezielle Landwirtschaftslehre, als der vorzugsweise naturwissenschaftlich zu begründende Teil, die Lehre von der vorteilhaftesten Produktion der nützlichen Pflanzen und Tiere, der dritte Teil endlich, ¶
welcher sich vornehmlich auf die Summe eigner, im Verlauf der Zeit gewonnener Erfahrungen stützt und jene beiden zu einem
organischen Ganzen zusammenzufassen hat, die Betriebslehre oder die Lehre von der Organisation und Direktion der Wirtschaft ist.
Die allgemeine Landwirtschaftslehre hat Arbeit, Kapital und Land in ihren Beziehungen zur Landwirtschaft
zu besprechen
und zu zeigen, inwiefern die allgemein gültigen Gesetze einer geläuterten Volkswirtschaftslehre durch die Eigentümlichkeiten
des landwirtsc
haftlichen Betriebs modifiziert werden müssen.
In dem Abschnitt von der landwirtsc
haftlichen Arbeit ist zu zeigen, inwieweit der Landwirt von den wichtigen Prinzipien der
Association und Arbeitsteilung Gebrauch machen kann, wie Werkzeuge
[* 6] und Maschinen durch die sie bewegenden
Kräfte (Menschen, Tiere, Wasser, Wind und Dampf)
[* 7] am nutzbarsten verwendet werden, wie der Dirigent, der Arbeitgeber, sein Verhältnis
zu den Hilfsbeamten, Knechten und Tagelöhnern, den Arbeitnehmern, für sich am nutzbringendsten, aber auch den Grundsätzen
der Humanität entsprechend zu gestalten hat.
Die Lehre von dem landwirtsc
haftlichen Kapital hat zunächst die allgemein adoptierte Unterscheidung der
zum Betrieb erforderlichen Kapitalteile in Stamm- oder stehendes und in Betriebskapital zu begründen. Die vorteilhafteste
Erwerbung der Kapitalien, Miete oder Kauf, die Mittel und Wege zur Beschaffung ausreichender Fonds, vor allen der Kredit (Personal- und
Realkredit), bilden weitere Teile dieses Abschnitts der Landwirtschaftslehre. Kauf- und Mietgeschäfte werden
nach vorgängiger Taxation der vorhandenen Inventarstücke abgeschlossen; die dabei maßgebenden Gesichtspunkte dürfen nicht
außer acht gelassen werden, und schließlich ist die zweckmäßigste Verwendung der Kapitalteile zu förderlichstem Betrieb
zu lehren.
Die Lehre von dem Land schildert das Landgut in seinen rechtlich-politischen und Eigentumsverhältnissen mit allen seinen Bestandteilen zum Zweck der vorteilhaftesten Erwerbung durch Kauf oder Miete, handelt von der Auswahl des Landguts nach Maßgabe der disponibeln Kräfte und erörtert eingehend die Vorzüge und Nachteile der käuflichen oder mietweisen Erwerbung (Pacht), die Stellung des Pachters zu dem Verpachter, die Abfassung richtiger Pachtkontrakte und die Lehre von den Ertrags-, Kauf- und Pachtanschlägen.
Die für Kauf und Verkauf, Pacht und Verpachtung maßgebenden Gesichtspunkte sind zu erörtern, während die Aufstellung richtiger Muster erst in der Betriebslehre gegeben werden kann. Die Lehre von dem Land schließt mit Regeln über die vorteilhafteste Verwendung der Ländereien, über Groß- und Kleinbetrieb, Teilbarkeit und Unteilbarkeit der Grundstücke. Die spezielle Landwirtschaftslehre handelt von der Beschaffenheit des Bodens (Bodenkunde), von der Ackerbestellung (Agrikultur), von der Urbarmachung, Melioration, Ent- und Bewässerung (Drainage), [* 8] Düngung, von der Behandlung der Pflanzen (Aussaat, Pflege, Abhaltung des Ungeziefers und der Krankheiten, Ernte) [* 9] und der Behandlung der geernteten Früchte; endlich umfaßt sie auch die Viehzucht. [* 10]
Die Betriebslehre oder die Lehre von der Organisation und Direktion der Wirtschaft stellt den mehr auf eignen Erfahrungen beruhenden, die nationalökonomischen und naturwissenschaftlichen Beziehungen zu organischem Ganzen zusammenfassenden Teil der Landwirtschaftslehre dar, welcher ihr den Charakter einer selbständigen Wissenschaft bewahrt. In ihr soll recht eigentlich gezeigt werden, wie beide Betriebszweige, Pflanzenbau und Tierzucht, unter gegebenen Verhältnissen zum höchsten Reinertrag miteinander verbunden werden müssen, sowie unter welchen Umständen die Einrichtung technischer Nebengewerbe am Platz ist, u. a. Sie zerfällt in die Lehre von den Betriebssystemen, von der Statik (s. d.), von der Buchführung und von der Taxation.
Die Lehre von den Betriebssystemen (Wirtschaftssystem, Feldwirtschafts-, Ackerbausystem) hat zu entwickeln, unter welchen Verhältnissen die einzelnen Systeme am Platz sind, unter welchen Abänderungen am Althergebrachten sich nötig machen, und von welchen Voraussetzungen die freie Wirtschaft oder das systemlose Wirtschaften abhängt. Es ist darzuthun, daß alle Systeme je nach Zeit und Ort ihre Berechtigung haben, und daß nur das starre Festhalten an veralteten Vorschriften und Formen zu verwerfen ist, nicht aber das Beibehalten der Systeme überhaupt (vgl. Betriebssystem).
Die Lehre von der Statik in heutiger, dem Standpunkt der Wissenschaft entsprechender Form darf nur von den mineralischen Bestandteilen ausgehen und muß die Ursachen der Erschöpfung der Grundstücke und die Mittel der Wiederherstellung der gestörten Fruchtbarkeit soweit als möglich darlegen. Auch heute noch ist es für jeden Grundbesitzer von hohem Interesse, zu wissen, daß die Bewirtschaftung seine Felder nicht erschöpft, und die Meinung derer, daß die Lehre von der Statik überhaupt ihre Berechtigung verloren habe (Drechsler), kann nicht aufrecht erhalten werden.
Wohl aber bedarf es der künstlichen Berechnungen dazu nicht mehr, und es kann die Fürsorge auf nur wenige Boden- und Pflanzenbestandteile sich erstrecken. Nach wie vor bleibt das Interesse des Verpachters gefährdet, wenn es nicht gelingt, sich zu sichern; die Sicherung braucht aber nicht mehr darin zu bestehen, daß dem Pachter in seinem Thun die Hände gebunden werden. Der Verpachter kann sich darauf beschränken, genauen Nachweis über Ein- und Ausfuhr zu verlangen, und muß sich freilich dazu bequemen, wenn er Entschädigung für das Zuwenig verlangen will, seinerseits für ein etwaniges Zuviel angemessen zu entschädigen. Über feste Vorschriften hierzu hat man sich noch nicht zu verständigen vermocht, und ebensowenig ist es bis jetzt gelungen, eine von allem Vorurteil freie Lehre von der Statik (s. d.) zu entwerfen.
Am wenigsten ausgebildet aber ist derjenige Teil der Landwirtschaftslehre, welcher ohne Zweifel als der wichtigste angesehen
werden muß, d. h. die Lehre von der Buchführung (s. Buchhaltung, landwirtsc
haftliche). Auch die Taxationslehre,
in welcher die Regeln entworfen werden sollen, um sowohl jeden einzelnen Bestandteil des in der Landwirtschaft repräsentierten Kapitals
als auch den aus der Bewirtschaftung einzelner Grundstücke und ganzer Komplexe zu erwartenden Gewinn nach durchschnittlichen
Annahmen festzustellen, entbehrt noch der sichern Begründung und der einheitlichen Behandlung.
Nur die Taxation des Bodens hat um der Besteuerung willen und die der Inventarien wegen des öftern Besitzwechsels, besonders beim System der Verpachtung, einige, freilich aber noch wenig befriedigende, Förderung erfahren. Statik, Buchführung und Taxation, die wichtigsten Gegenstände der Landwirtschaftslehre, bedürfen noch der sorgsamen Bearbeitung und können unmöglich ohne das Zusammenwirken vieler in befriedigender Weise gefördert werden. Vgl. Bonitierung.
Die Geschichte der Landwirtschaft beginnt überall da, wo die bis dahin nomadisierenden Völker mit dem Ergreifen ¶
fester Wohnsitze den Weg geordneter Zustände betreten. Eins der ältesten ackerbauenden Völker mögen die Chinesen sein; sichere Nachrichten über die Anfänge ihrer Kultur fehlen uns. Deutliche Beweise für eine ehemals fleißige Bodenbebauung finden wir an den Ufern des Euphrat in den Ruinen untergegangener Königssitze. Die uralten Religionsurkunden der Inder erzählen schon von Pflug [* 12] und Webstuhl. [* 13] In Ägypten [* 14] geben uns die alten Baudenkmäler die ersten Bilder voller landwirtschaftlicher Thätigkeit, die wir aus den Überlieferungen zum abgerundeten Ganzen vervollständigen können.
Pflug, Egge, [* 15] Sichel und andre Geräte zeigen die einfachste Konstruktion; die Spuren frühzeitiger Bewässerungsanlagen (mit Schöpfrädern) erregen aber noch heute unsre Bewunderung. Die Viehzucht scheint vernachlässigt (verachtet) gewesen zu sein, zumal man nicht an Düngen der Felder dachte. Noch heute gibt der Nil alljährlich in seinem Schlamm den genügenden Ersatz für die dem Boden entzogene Ernte, und schon in frühster Zeit schnitt man auf dem Feld nur die Ähren ab und verbrannte das Stroh.
Der Pflanzenbau erstreckte sich auf Gerste, [* 16] Weizen, Roggen, Flachs, von einzelnen in mehreren Varietäten, ferner aus Baumwolle, [* 17] Nymphaea Lotus, Nymphaea Nelumbo und Sesam, aus welchem Öl gewonnen wurde.
Vgl. Thaer, Die altägyptische Landwirtschaft (Berl. 1881).
Ein auf so hoher Stufe stehender Ackerbau mußte sich weiter verbreiten. Dies geschah durch die Hebräer nach Palästina [* 18] und von da nach Phönikien und Karthago [* 19] und durch die Hellenen nach Europa. [* 20] Die mehr zur Viehzucht geneigten Juden lehrte erst Moses in seiner Gesetzgebung die Bedeutung des Ackerbaues, welcher dann im fruchtbaren Palästina zu hoher Blüte [* 21] gelangte. In Phönikien ließen die Beschaffenheit des Landes und das überwiegende Handelsinteresse den Ackerbau nicht recht aufkommen, welchen dagegen die Tochterstadt Karthago zu hohen Ehren brachte.
Der Karthager Mago wird von Columella der »Vater der Agrikultur« genannt; er schrieb 40 Bücher über die Landwirtschaft, welche der römische Senat ins Lateinische übersetzen ließ. Hellas sah in allmählicher Entwickelung von den rohesten Anfängen bei den Pelasgern an einen vielgerühmten Ackerbau, welchem zahlreiche Schriftsteller sich widmeten und eine umsichtige Gesetzgebung zu Hilfe kam (Solon). Hier, wo neben äußerst fruchtbaren Gründen, in welchen noch heute, wie damals, Gerste auf Gerste in ununterbrochener Folge ohne Dünger gebaut wird, sich auch unfruchtbare Strecken fanden, weckte die Vergleichung schon frühzeitig das Nachdenken und führte damit zur Düngung der Felder. Theophrast lehrt schon, daß Erdmischung den Dünger ersetze, und Plinius erzählt, daß man kalte und feuchte Gründe mit Mergel fruchtbar machte. Hesiod rühmt die Landwirtschaft als das wahre Geheimnis der Glückseligkeit, und bei Xenophon findet sich schon eine vollständige Betriebsangabe. Noch ist der Erfindung der Entwässerung der Grundstücke zu gedenken: Ab- und Zufluß des Wassers war gesetzlich geregelt.
In Rom [* 22] wurde die Landwirtschaft schon in den ältesten Zeiten neben dem Kriegshandwerk gepflegt; doch in entwickeltster Gestalt lernen wir sie erst aus den zahlreichen landwirtschaftlichen Schriftstellern (Columella, Varro, Vergil, Cato, Saserna Vater und Sohn, Tremellius, Hyginus, Celsus, Atticus, Gräcinus, Plinius Secundus u. a.) kennen. Diese Schriften sind nicht mehr nur beschreibend, sondern sie enthalten schon Regeln und Vorschriften über alle Teile des Betriebs.
Das Düngerwesen war hoch entwickelt, und Stercutius ward für die Erfindung der Düngung mit Stallmist den Unsterblichen eingereiht. Aus Meer und Gewässern, selbst aus Gestein wußten die Römer [* 23] Dungstoffe zu gewinnen; sie sammelten alle Abfälle, streuten Asche auf die Felder, bauten die Lupine zur Gründüngung an und hielten in ihren Kolumbarien die Vögel [* 24] mehr des Düngers als des Fleisches wegen (Guano). Sorgfältig war die Bestellung der Felder, besonders die der Brache; die Entwässerung wurde vervollkommt durch Anlage von Drains mit Hohl- und Flachziegeln, die Bewässerung regelmäßig angewendet und behufs geeigneter Erdmischung der Boden schon klassifiziert.
Der einfache eiserne oder hölzerne Rührhaken der ältern Völker wird bei den Römern zum vollkommenen Räderpflug (aratrum) mit Schar und Streichbrett und schon, je nach Gebrauch, verschieden konstruiert. Egge (occa), Hacke (ligo, sarculum), Schaufel (betillum), Walze (medula) und manch andres Gerät findet sich in Formen, welche den heutigen ähneln, die Dreschmaschine [* 25] entweder als ein von Ochsen über das Getreide [* 26] gezogenes, unten rauhes Brett, welches der Führer mit seinem Gewicht vermehrte, oder als Schlitten mit unten gezahnten und gezackten Brettern (tribulum und traha).
Als Kulturpflanzen baute man Bohnen, Wicken, Lupinen, Kichererbsen, Erbsen, Rüben, Hafer, [* 27] Hirse, [* 28] Hanf, Klee- und Weizenarten als Hauptfrüchte; auch der Weinbau wurde sorgsamst gepflegt. Erst der üppige Luxus des Kaiserreichs verdrängte durch stolze Villen die Wirtschaftsgebäude in bescheidene Winkel [* 29] und setzte die Verwaltung mit all den Fehlern, wie sie bei sorgloser Verschwendung sich einfinden, an die Stelle der Selbstbewirtschaftung. Die nun geringern Renten suchte man nicht durch verbesserten Betrieb, sondern durch Anhäufung von Grundbesitz zu mehren, und aus diesem mit den geringsten Kosten die größten Einnahmen zu erpressen, ward die ganze Kunst der Verwalter.
Die Bedrückung der Sklaven führte dann zu gewaltsamen Erhebungen, so daß die vernachlässigten und nur noch beraubten Felder immer häufiger Mißernten lieferten, welche neben der verschwenderischen Pracht und dem sittenlosen Leben der Großen allmählich die Grundfesten des Staats erschütterten. Überallhin hatten aber die Römer mit ihren siegreichen Adlern die Fülle ihrer Errungenschaften im Gebiet der Kultur und Industrie gebracht. Gallien dankt ihnen den Wein (Burgunder), die Olive, den Flachs und die wertvollern Futterpflanzen (Klee), der Rhein den Pflug (als rheinischer Wessel noch heute üblich), den Wein und den Weizen sowie Spanien [* 30] eine lange Zeit hochberühmte Kultur.
Die alten Deutschen waren mehr der Jagd und Viehzucht als der Feldbestellung, die sie den Weibern und Sklaven überließen, zugethan; zudem ließen das rauhe Klima [* 31] und die Sitte, die Ländereien alljährlich neu zu verteilen, keinen gedeihlichen Ackerbau aufkommen. Gerste, Hafer, Einkorn und Lein werden als die gebräuchlichsten Pflanzen genannt, außerdem nur die großen Gänse, die starken Pferde [* 32] (der Chauken besonders) u. die riesigen Rettiche gerühmt. Möglich, daß die alten Deutschen die »Dreifelderwirtschaft« betrieben, wenigstens deutet ein Satz in der »Germania« [* 33] des Tacitus daraufhin: »Arvae per annos mutant, sed superest ager« (»die Früchte wechseln alljährlich, aber ein Acker bleibt übrig«, d. h. unbestellt - in Brache liegen). Man könnte aber auch das »sed superest ager« so verstehen, daß der »übrigbleibende« Acker sogen. Gemeindeacker gewesen sei, welcher nicht im regelmäßigen Turnus bestellt wurde. Die Gallier und ¶