Titel
Landwirtschaftliche
Arbeiter, alle mit Lohnarbeit im landwirtschaftlichen
Gewerbe beschäftigten
Personen. Abgesehen
vom unverheirateten
Gesinde pflegt man sie in drei
Kategorien einzuteilen:
1) Die Häusler sind solche Tagelöhner, welche ein eigenes Haus, eine Ackerparzelle, ein Gärtchen besitzen und durch die Kleinheit dieses Besitztums genötigt sind, bei den benachbarten Grundbesitzern Beschäftigung zu suchen.
2) Die Einlieger haben kein Grundeigentum, sie mieten sich bei einem Bauern ein, dem sie dafür meist eine gewisse Anzahl Tage im Jahre Dienste [* 2] leisten. Im übrigen gehen sie auf Tagelohn, wo immer sie Arbeit finden. Im Gegensatz zu diesen beiden Arten von sog. freien Arbeitern stehen 3) die kontraktlich gebundenen Arbeiter. Sie sind vom Gutsbesitzer auf dessen Hof [* 3] in Familienwohnungen angesiedelt und verpflichtet, ihm ihre eigene Arbeitskraft, in beschränktem Maße meist auch diejenige ihrer arbeitsfähigen Angehörigen oder Dienstboten (Hofgänger, Scharwerker) zur Verfügung zu stellen. Sie kommen in zwei Unterarten vor: im östl. Deutschland [* 4] als Gutstagelöhner, Instleute, Gärtner (die ständigen, wesentlich in Formen der Naturalwirtschaft gelohnten Arbeiter der dortigen großen Güter), im nordwestl. Deutschland als Heuerlinge, Arröder, d. h. Arbeiter, welche einiges Land von den in Einzelhöfen wohnenden Bauern oder Gutsbesitzern gepachtet haben und für ihre Dienste im übrigen in Geld abgelohnt werden.
Die geogr. Verteilung dieser Arbeiter
kategorien und die Gesamtlage der
ländlichen
Arbeiter entspricht der socialen
Gliederung und Grundbesitzverteilung in den einzelnen
Teilen
Deutschlands.
[* 5]
1) In den vorwiegend kleinbäuerlichen Distrikten am Rhein, seinen Nebenflüssen und dem Main entlang bis hinauf nach Thüringen bilden die Häusler den Kern der Arbeiterschaft; ihnen schließen sich in beschränkter Zahl Einlieger und lediges Gesinde an. Die Häusler stehen materiell und moralisch am höchsten unter allen ländlichen Arbeitern überhaupt. Durch ihren Besitz gegen äußerste Not und Zeiten der Arbeitslosigkeit geschützt, haben sie einen Platz in der Gemeindeverfassung und es besteht kein socialer Gegensatz zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern.
Wie sie den spannfähigen Bauern Handdienste, so leisten diese ihnen Spanndienste. Auch die Einlieger und das Gesinde sind günstig gestellt; besonders kommt ihnen zu gute, daß sie bei der bestehenden Zersplitterung des Grundbesitzes die Möglichkeit haben, mit ihren Ersparnissen ein Stück Land zu erwerben und so allmählich durch Fleiß und Tüchtigkeit voran zu kommen. Traurige Zustände haben sich jedoch für die große Menge der Kleinbesitzer und der Besitzlosen in manchen Gebirgsdistrikten ausgebildet, wo bei allzu weit gehender Parzellierung geringe Gelegenheit zu Nebenverdienst vorhanden und der Boden wenig ergiebig ist.
Einen starken Einfluß auf die ländlichen Arbeiter
verhältnisse dieses Gebietes hat die bedeutende Industrieentwicklung,
welche dort namentlich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh. Platz gegriffen
hat, ausgeübt. In manchen Gegenden, besonders in unmittelbarer Nähe der
Städte, macht sich auf den mittlern und wenig zahlreichen
großen
Gütern ein empfindlicher Arbeiter
mangel geltend, und das Gesindeverhältnis ist (z. B.
durch Einführung der
Monats- und Wochenkündigung) stark gelockert worden. Aber eine positive
Abnahme
der Landbevölkerung ist doch nur ausnahmsweise (in übervölkerten Gegenden) zu beobachten; nicht selten kehren die jungen
Leute aus der Stadt mit ihren Ersparnissen zurück, um sich als Landwirte anzusiedeln.
2) In den großbäuerlichen Distrikten im südöstlichen Deutschland, besonders im größten Teil des rechtsrhein. Bayern, [* 6] werden die im Betrieb nötigen Dienstleistungen von den Besitzern selbst mit ihren Familienangehörigen, daneben vorwiegend von Dienstboten besorgt. Hier wie ¶
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allerwärts macht sich in neuerer Zeit die allgemein zu beobachtende Abneigung geltend, in das stark gebundene Gesindeverhältnis einzutreten. Der vielfach beklagte Mangel an ausreichenden Arbeitskräften hängt eng mit der Thatsache zusammen, daß, wo die geschlossenen Bauernhöfe vorherrschen, die Besitzlosen wenig Aussicht haben, jemals zu einem eigenen Grundbesitz zu gelangen.
3) In manchen Distrikten der großbäuerlichen Gebiete des Nordwestens (Westfalen, [* 8] Hannover, [* 9] Oldenburg, [* 10] Schleswig-Holstein [* 11] u. s. w.) liegen die Verhältnisse ganz ähnlich, nur noch verschlechtert durch die stärkere Entwicklung der Industrie. Indessen besteht doch in den meisten Teilen des Nordwestens eine für Besitzer und Arbeiter befriedigende Gestaltung der ländlichen Arbeitsverfassung. Zunächst tritt namentlich da, wo Industriestädte nicht in unmittelbarer Nachbarschaft liegen, in bedeutender Verbreitung das Heuerlingsverhältnis auf.
Dasselbe ist charakteristisch für die westfäl. Einzelhöfe. Der Heuerling hat gewöhnlich 2-3 ha Land vom Bauer in Pacht, er erhält außerdem zu billigem Preise das nötige Brennwerk, und der Bauer leistet ihm Spanndienste. Dafür ist der Heuerling verpflichtet, eine gewisse Anzahl Tage (100-200) im Jahr, vor allem auch in der Ernte [* 12] auf dem Hof zu arbeiten. Das Verhältnis ist zweifellos aus der Sitte, den Bauernhof im Erbgang geschlossen zu halten, in der Weise entstanden, daß nicht erbende Geschwister auf dem Hof als Arbeiter blieben.
In der That sind die Heuerlinge fast immer mit dem Bauer oder dem Vorbesitzer verwandt, ihre Kinder wachsen gemeinsam auf, Bauer und Heuerling bilden Teile derselben Hofgemeinschaft, ein klassenartiger Gegensatz besteht nicht. Oft sitzen die Heuerlingsfamilien seit mehr als einem Jahrhundert auf derselben Stelle. Das Arbeiterpachtverhältnis kommt freilich auch manchmal (unter dem Namen Arröderverhältnis) auf den wenig zahlreichen und wenig umfangreichen Rittergütern der Einzelhofdistrikte vor; auch hier pflegt es sich durch ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeiter und Besitzer und große Stetigkeit zu kennzeichnen.
Ebenso befriedigende Arbeitsverhältnisse bestehen auch außerhalb des Gebietes der Einzelhöfe in vielen wohlhabenden Bauerndörfern von Hannover u. s. w. Die letztern zeichnen sich aus durch eine gemischte Besitzverteilung, durch das Nebeneinander von größern und kleinen bäuerlichen Stellen; auch hier bestehen zahlreiche verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Bauern und Arbeitern. Die letztern haben meist gute Gelegenheit, an Ort und Stelle voran zu kommen, und deshalb weniger Veranlassung, ihr Glück außerhalb der Heimat zu suchen.
4) Die Großgüterdistrikte östlich von der Elbe. Nur hier kann von einer klassenmäßig geschiedenen Landarbeiterschaft die Rede sein. Die ostdeutsche Arbeiterklasse als solche ist erst durch die Bauernbefreiung (s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand) seit 1807 entstanden. Denn vorher ruhte die Arbeitsverfassung der großen Güter durchaus auf den Zwangsdiensten der erbunterthänigen Dorfschaften derart, daß die spannfähigen Bauern Spanndienste, die kleinern Besitzer Handdienste leisten mußten, während die Kinder der Bauern zu Gesindediensten verpflichtet waren.
Bauer und Arbeiter waren um so mehr identische Begriffe, als der Gutsherr Obereigentümer sehr zahlreicher bäuerlicher Stellen war und das Recht hatte, dieselben nach Belieben mit seinen Gutsunterthanen zu besetzen. Die Agrargesetzgebung (s. d.) machte nun die jeweiligen Inhaber der heutigen bäuerlichen Stellen zu unabhängigen Grundeigentümern, aus den hierbei nicht bedachten Personen entstand die neue Tagelöhnerklasse. Und zwar vermehrte man die Zahl der besitzlosen Arbeiter besonders dadurch in beträchtlicher Weise, daß den Inhabern der kleinen, nicht spannfähigen Stellen, sofern sie dieselben nicht schon zu Eigentum oder Erbpacht besaßen, zunächst (bis 1850) die Regulierungsfähigkeit, d. h. das Recht auf Verleihung des freien Eigentums, entzogen wurde.
Viele Tausende von kleinen Stellen sind infolgedessen von 1816 bis 1850 von den Gutsbesitzern aufgehoben worden. Die Arbeiter wurden in größerer Anzahl auf den Gütern selbst angesiedelt, die nunmehr auch verwaltungsrechtlich als Gutsbezirke von den alten Bauerngemeinden ganz getrennt wurden. Die Zahl der in den Gemeinden mit eigenem Grundbesitz ansässigen Tagelöhner im Osten ist außerhalb Schlesiens und zahlreicher Fridericianischer Kolonien im ganzen gering.
Die Verhältnisse der auf den Gütern angesiedelten Leute gestalteten sich zunächst keineswegs ungünstig. Der Gutstagelöhner oder Instmann erhielt außer der Wohnung mehrere Morgen Land zur Nutzung, teils als Garten [* 13] fest abgegrenzt, teils zur Getreidegewinnung im Gutsfelde, und zwar wurde dieses Land mit dem herrschaftlichen vom Hof aus bestellt; außerdem hatte der Inste Weide [* 14] und Futter für eine Kuh, manchmal auch für deren zwei; er hatte das Recht, sämtliche auf dem Gute gebauten Körnerfrüchte gegen einen bestimmten Anteil (1/10 - 1/12) auszudreschen, endlich bezog er neben freiem Brennmaterial, freier ärztlicher Behandlung u. s. w. einen geringen Tagelohn für sich und jeden von ihm gestellten Arbeiter. Der Gutstagelöhner war also ein kleiner Unternehmer, der fast alle Lebensbedürfnisse reichlich durch die selbst gewonnenen oder vom Gutsbesitzer gelieferten Naturalien befriedigen, auch einiges davon verkaufen konnte, und dessen wirtschaftliches Interesse mit dem des Gutes durchaus zusammenfiel.
Diese Arbeiterverfassung dauert bis auf die Gegenwart in ihren wesentlichsten Bestandteilen noch fort in großen Teilen der preuß. Ostseeprovinzen und in Mecklenburg. [* 15] Aber sie ist seit längerer Zeit im Schwinden begriffen und hat außerhalb jenes nördl. Striches bereits einer andern Verfassung Platz gemacht. Jene Zersetzung ist hervorgerufen vor allem durch die Ausbreitung der intensiven und maschinenmäßigen Wirtschaft. Die Verdrängung der alten Körnerwirtschaft durch die Hackfruchtkultur, die Einführung der Stallfütterung und der Dreschmaschinen [* 16] haben dazu geführt, daß die Landnutzung, die Viehhaltung, der Drescherlohn sehr stark beschnitten und der Ausfall durch erhöhten Geldlohn ersetzt worden ist.
Der überaus starke Arbeitsbedarf, welchen während des Sommers der Hackfruchtbau bedingt, ist nicht durch die Vermehrung der kostspieligen Gutstagelöhner, sondern durch ganz vom Gutshaushalt abgelöste Einlieger und Wanderarbeiter gedeckt worden. (S. Sachsengängerei.) Dazu kommen die Verlockungen des städtischen Lebens, die hohen Löhne der stark entwickelten Großindustrie, der wachsende Unabhängigkeitsdrang der Bevölkerung [* 17] einerseits, die Schwierigkeit, in den Großgüterdistrikten Grundeigentum zu erwerben andererseits. Das Zusammenwirken ¶
0949a Landwirtschaftliche Geräte und Maschinen I 1. Häufelpflug. 2. 4. Spaten. 3. 5. Grabgabel. 6. Dreischariger Pflug. [* 19] 7.Englischer Schwingpflug. 8. 9. Sichten mit Haken. 10. Tiefkulturpflug mit Schälschar. 11. Hölzerne Egge [* 20] mit Eisenzinken. 12. Wendepflug. 13. Gliederegge. 14. Eiserne Zickzackegge. 15. Pferdehacke mit Schutzrollen. ¶
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aller dieser Ursachen hat die gesamte Arbeiterbevölkerung des Ostens in Unruhe und Bewegung gesetzt; es fehlt an einheimischem Arbeiternachwuchs derart, daß die Stellen der Hofgänger schlechterdings vielfach nicht mehr zu besetzen sind; eine unerhört starke Abwanderung nach den Industriegebieten, den Städten und dem Auslande hat Platz gegriffen, und in die Lücken rückt eine sehr tief stehende Arbeiterschaft aus Polen und Rußland ein. Von 1885 bis 1890 hat das ostelbische Deutschland (außer Berlin [* 25] und dem Reg.-Bez. Potsdam) [* 26] 639000 Köpfe durch Wanderungen eingebüßt. Die Heilung der schweren Schäden, welche dadurch für die Landwirtschaft des Ostens erwachsen, und die Abwendung der mit jener Entvölkerung des Ostens verknüpften kulturellen und polit. Gefahren kann nur in einer tiefgreifenden socialen Reform gefunden werden. Dieselbe ist in Preußen [* 27] mit der seit 1891 begonnenen innern Kolonisation (s. d.) bereits in Angriff genommen worden.
Über die reichsgesetzliche Versicherung der s. Arbeiterversicherung.
Litteratur. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland.
Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 53-55 (Lpz. 1892); Freiherr von der Goltz, Die ländliche Arbeiterklasse und der preuß. Staat (Jena [* 28] 1893).