Landwehr
,
ursprünglich die allgemeine Landesbewaffnung, das
Aufgebot aller Wehrfähigen zur
Verteidigung des Vaterlandes.
Mit Einführung stehender
Heere trat diese Bedeutung der Landwehr
zurück, erst der zunehmende
Bedarf an Streitkräften ließ in
den
Napoleonischen
Kriegen auf sie zurückgreifen.
Österreich
[* 2] verstärkte 1805 und 1809 sein
Heer durch
Landwehr.
In
Preußen
[* 3] veranlaßte
Scharnhorst alsbald nach dem
Tilsiter
Frieden die Einrichtung einer und diese wurde dann in engste
Verbindung mit dem stehenden
Heer gebracht.
Preußen stellte 1813 nach dem
Waffenstillstand 140
Bataillone, 116
Eskadrons auf. Die Landwehr
ordnung von 1814 teilte
die Landwehr
in zwei
Aufgebote. Das erste, alle aus dem
Heer entlassenen Leute vom 25. bis 32. Lebensjahr enthaltend, war mit 12
Garde-
und 104
Provinzial-Landwehrbataillonen, 2
Garde- und 32
Provinzial-Landwehrkavallerieregimentern neben dem stehenden
Heer zur
Bildung der
Feldarmee, das zweite, ebenso stark, die Leute vom 32. bis 40. Lebensjahr enthaltend, zur
Besatzung
der
Festungen bestimmt.
Nach
Gründung des Norddeutschen
Bundes fiel bei Herabsetzung der Gesamtdienstzeit das zweite
Aufgebot der Landwehr
weg. Die heute
im
Deutschen
Reich
bestehenden
Bataillone der Landwehr
nehmen die aus dem stehenden
Heer entlassenen Wehrpflichtigen vom 27. bis 32. Lebensjahr
auf. Die Landwehr
der
Spezialwaffen ist hauptsächlich für den Festungsdienst bestimmt.
Infanterie und
Reiterei
der Landwehr
dienen zu Besatzungszwecken im Innern wie im
Ausland auf
Etappenstraßen, werden aber auch in Reservedivisionen vor
dem Feind verwendet. Auf die
Einteilung des
Landes in Landwehr
bataillonsbezirke ist auch das
Ersatzwesen für das
Deutsche Reich
[* 4] begründet. Die
Organisation der österreichischen Landwehr
sowie der ungarischen
(Honved) s.
Österreich, Heerwesen.
Die Landwehr
der übrigen Mächte ist mehr oder weniger nach deutschem Vorbild organisiert.
Vgl.
Bräuner, Geschichte der preußischen
Landwehr
(Berl. 1863).