Landtagsmarschall
3 Wörter, 37 Zeichen
Landtagsmarschall,
(Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg [* 3] Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten;
auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall) in manchen preußischen Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In Österreich [* 4] heißt der Vorsitzende im niederösterreichischen und im galizischen Landtag Landmarschall.