Landstreic
herei
(Vagabondage), das gewohnheitsmäßige, zwecklose Umherziehen, ohne die
Mittel zum Lebensunterhalt
zu besitzen und ohne eine Gelegenheit zum rechtmäßigen
Erwerb derselben aufzusuchen. Die Landstreic
herei wird nach dem deutschen
Reichsstrafgesetzbuch (§ 361, Nr. 3, 362) mit
Haft bis zu sechs
Wochen bestraft; auch kann zugleich erkannt werden, daß der
Verurteilte nach verbüßter
Haft der Landespolizeibehörde zu überweisen sei, welch letztere alsdann die verurteilte
Person
auf einen Zeitraum bis zu zwei
Jahren in einem Arbeitshaus unterbringen oder zu gemeinnützigen
Arbeiten
verwenden kann.