Landsgemeinde
,
in einigen altschweizer. Kantonen (Appenzell, Glarus, Uri und Unterwalden) die aus den mittelalterlichen Gaugerichten hervorgegangene, alljährlich stattfindende Versammlung sämtlicher stimmfähiger Landesangehörigen zur Beratung der Landesangelegenheiten und zur Wahl der Landesbehörden.
Die Abstimmung erfolgt durch Aufheben der rechten Hand [* 2] (»Handmehr«).
Die »getreuen lieben Landsleute«
versammeln sich unter dem Vorsitz des
Landammanns auf dem »Landsgemei
ndeplatz« in der
Regel an einem Maisonntag.
Auch das
Referendum (s. d.) ist aus der
Institution der Landsgemeinde
hervorgegangen.