Landgraf
,
zur Zeit des alten Deutschen Reichs auszeichnender Titel mancher Grafen (z. B. in Thüringen, Hessen), [* 2] von denen einzelne zu den Reichsfürsten gezählt wurden (s. Graf);
Titel des frühern
Souveräns der jetzt dem preußischen
Staat einverleibten Landgraf
schaft
Hessen-Homburg sowie des Familienseniors der hessischen
Nebenlinien
(Hessen-Philippsthal,
Hessen-Barchfeld etc.).