Landfriede
nsbruch,
im
Mittelalter das
Verbrechen, welches durch
Störung des allgemeinen Rechtsfriedens oder
Landfriedens
(s. d.) durch öffentliche, mit bewaffneter
Hand
[* 2] ausgeübte Gewaltthat begangen wurde. Ein solcher Landfriede
nsbruch wurde, nachdem das
Faustrecht
(s. d.) in
Deutschland
[* 3] für ungesetzlich erklärt und der sogen.
Ewige
Landfriede errichtet worden war, mit der
Reichsacht und
später mit dem
Schwert bestraft. Heutzutage bezeichnet man mit Landfriede
nsbruch die öffentliche Vereinigung mehrerer
Personen zur Verübung unerlaubter
Gewaltthätigkeiten durch
Angriffe auf
Personen oder
Sachen. In dieser Hinsicht bestimmt das
deutsche
Reichsstrafgesetzbuch (§ 125), daß, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und mit vereinten
Kräften
gegen
Personen oder
Sachen
Gewaltthätigkeiten begeht, jeder, welcher an dieser Zusammenrottung teilnimmt,
wegen Landfriede
nsbruchs mit Gefängnis bis zu fünf
Jahren und nicht unter drei
Monaten bestraft werden soll.
Die
Rädelsführer sowie diejenigen, welche
Gewaltthätigkeiten gegen
Personen begangen oder
Sachen geplündert, vernichtet oder
zerstört haben, werden mit
Zuchthaus von einem bis zu zehn
Jahren und bei mildernden Umständen mit
Gefängnisstrafe
nicht unter sechs
Monaten bedroht; auch kann auf die Zulässigkeit von
Polizeiaufsicht erkannt werden Sind übrigens derartige
Gewaltthätigkeiten mit einem
Widerstand gegen die einschreitenden Behörden oder die bewaffnete Macht verbunden, so geht der
Landfriede
nsbruch in das
Verbrechen des
Aufruhrs (s. d.) über.