Landesvert
eidigung,
in mehreren
Staaten das
Aufgebot aller Wehrhaften bei feindlichem
Einfall; dann Inbegriff aller Maßregeln
zur Abwehr des Feindes von den eignen
Grenzen.
[* 2]
Österreich-Ungarn
[* 3] hat je ein
Ministerium für Landesvert
eidigung in
Wien
[* 4] und
Budapest,
[* 5] aus Beamten und
Offizieren zusammengesetzt.
Ihnen sind die Landwehrkommandos jedes der im
Reichsrat vertretenen
Länder, die Landwehrtruppen und das Landsturmwesen in denselben unterstellt. Für
Tirol
[* 6] und
Vorarlberg besteht eine Oberbehörde
der Landesvert
eidigung, deren Vorsitzender der
Statthalter ist (s.
Landesschützen). In
Deutschland
[* 7] besteht seit 1875 zur
Beratung der im
Frieden für die Landesvert
eidigung zu treffenden
Anordnungen, wie Festungsbauten,
Schutz der
Grenzen und
Küsten etc., unter
Vorsitz des
Kronprinzen die Landesvert
eidigungskommission, deren Mitglieder der Kriegsminister, der
Chef des
Generalstabs, die
Generalinspekteure der
Artillerie und des
Ingenieurkorps, der
Chef der
Admiralität und einige besonders
dazu berufene
Generale sind.