Landesbehörden
,
im allgemeinen Bezeichnung für die sämtlichen Behörden eines bestimmten
Staats; in
Österreich
[* 2] die
Organe der politischen
Verwaltung eines Kronlandes.
In den
Provinzen
Ober- und
Niederösterreich,
Steiermark,
[* 3]
Böhmen,
[* 4]
Mähren,
Galizien,
Tirol
[* 5] mit
Vorarlberg,
Dalmatien und
Küstenland führen die politischen Landesbehörden
die Bezeichnung k. k.
Statthalterei
, in
den
Ländern
Kärnten,
Krain,
[* 6]
Salzburg,
[* 7]
Schlesien
[* 8] und
Bukowina den
Titel k. k.
Landesregierung. An der
Spitze der
politischen Landesbehörden
steht der
Landeschef, welcher in den erstgedachten
Ländern den
Titel
Statthalter, in den
übrigen
Provinzen den
Titel
Landespräsident führt.